An welche Einfuhr- und Zollbestimmungen muss ich mich halten?

Wenn Sie die Grenzen von einem Land zum anderen übertreten, landen Sie gleichzeitig auch immer auf einem Gebiet, auf dem sich die Gesetzgebung, die Steuern und oft auch die Währung von Ihrem Ausgangsland unterscheiden.

Für die das Geld betreffenden Differenzen sind die Zollbestimmungen ausschlaggebend, die den Ausgleich an steuerlicher Belastung verschiedener Güter regeln. Desweiteren legen sie Wertgrenzen und Reisefreimengen fest, um die Wirtschaft der jeweiligen Länder zu schützen und deren Unabhängigkeit zu sichern.

Außerdem kontrollieren die Bundespolizei in Deutschland und entsprechende Zollbehörden im Ausland, ob eingepackte Produkte die Gesundheit gefährden können. Medikamente und Lebensmittel gehören zu diesen „Mitbringseln“ und auch elektrische Geräte aus dem Ausland werden auf ihre Produktsicherheit überprüft. Die Einfuhrbestimmungen regeln die Einreise mit erwähnten Produkten. Ebenso begrenzen sie den Grenzübertritt von Antiquitäten so wie Tier- und Pflanzenarten in lebendigem oder totem Zustand.

Da die internationale Produktpiraterie zum einen finanziellen Schaden wie verminderte Steuereinnahmen verursacht und zum anderen die Fabrikation mit minderwertigen Hilfsstoffen ein gesundheitliches Risiko birgt, regeln die Einfuhrbestimmungen auch die mögliche Beschlagnahme.

Bestimmungen innerhalb der EU

Eines der populärsten Argumente für die Gründung der EU war die Vereinfachung des kompletten Warenverkehrs innerhalb der Mitgliedsstaaten. Die Einfuhrbestimmungen untereinander sind grundsätzlich aufgehoben, wobei allerdings spezielle Warengruppen ausgenommen sind.

Zollfrei sind bis zu zehn Kilogramm Kaffee, 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabak. Bei alkoholischen Getränken beschränken die Zollbestimmungen innerhalb der EU die Schnapsmenge von zehn Litern. Wein dürfen Sie zollfrei bis zu 90 Litern über jede EU-Grenze mitnehmen sowie 110 Liter Bier.

Ein drittes Produkt, das innerhalb der EU von Staat zu Staat sehr unterschiedlich behandelt wird, und daher Einfuhrbestimmungen unterliegt, ist Benzin und der Diesel. Das Limit wird auf eine reguläre Tankfüllung festgelegt und zusätzlich höchstens zwanzig Liter im Reservekanister. Allerdings spricht in vielen Ländern der EU das nationale Verkehrsrecht dagegen.

Einfuhrbestimmungen von außerhalb in die EU

Wenn Sie außerhalb der EU einkaufen, gibt es einige Warengruppen, die gesonderten Zollbestimmungen unterliegen. Bei Benzin oder Diesel entspricht die Regelung dem innereuropäischen Rahmen.

Kaffeebohnen oder -pulver bis 500 Gramm oder 200 Gramm löslicher Kaffee sind abgabenfrei. Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 Prozent dürfen bis zu einem Liter mitgebracht werden, bei niedrigerem Gehalt sind es zwei Liter. Außerdem vier Liter Wein oder 16 Liter Bier. Der gesamte Warenwert der Alkoholika darf aber 430 Euro nicht übersteigen.

Pures Parfüm ist auf fünfzig Gramm beziehungsweise Milliliter begrenzt und 250 Gramm dürfen als Eau de Toilette eingeführt werden.

Eine Ausnahmerolle nehmen die Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel ein. Generell herrscht ein Einfuhrverbot in die EU für alle Lebensmittel. Auch kleine Mengen zum Eigenverzehr sind davon betroffen. Für alle anderen Warenarten gelten feste Zollsätze.

Die Einfuhr für Waren des persönlichen Gebrauchs ist bis zum Wert von 430 Euro frei. Ab 430 bis 700 Euro Warenwert wird als Standard der Zollsatz von 15 Prozent fällig, bei höherwertigeren Einfuhrgütern werden die Mehrwertsteuer und ein zusätzlicher Zollsatz erhoben. Besondere Zollbestimmungen gelten für Antiquitäten, auf die prinzipiell 16 Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen ist.

Mit Tier- und Pflanzenarten sollten Sie ähnlich sensibel wie bei Lebensmitteln verfahren – das genaue Studieren der aktuellen Gesetze vermeidet manche unangenehme Überraschung.

Wichtig zu wissen

Manche Gebiete der EU wie die Sonderwirtschaftszone Kanarische Inseln, die britischen Kanalinseln, Helgoland, der griechische Berg Athos und die dänischen Inseln Färöer und Grönland so wie einzelne Gebiete auf Zypern werden zollrechtlich als Drittland gewertet.