Ihre Rechte bei Flugverspätung

Als Fluggast in der Europäischen Union sind Ihre Rechte bei Flugverspätung präzise definiert. Die ausführenden Fluggesellschaften müssen Sie angemessen verpflegen und die Möglichkeit geben, Kontakt mit Verwandten oder Freunden aufnehmen zu können. Als Entschädigung bei Flugverspätung kann auch eine Ausgleichzahlung getätigt werden. Außerdem kann eine längere Verspätung ein Rücktrittsrecht mit kompletter Kostenerstattung begründen.

Als Verspätungen gelten nicht nur verschobene Abflüge sondern auch die verspätete Ankunftszeit am Endziel. Wenn Sie durch eine kleine Verschiebung der Abflugzeit einen Anschlussflug verpassen, wird ein möglicher Schadenersatz an der Ankunftszeit gemessen.

Distanz und Zeit entscheiden über Entschädigung bei Flugverspätung

Die Grundlage für Ihre Schadensersatzansprüche regeln allgemein festgelegte Rechte bei Flugverspätung mit der Zuordnung von Flugstrecke und Verspätungszeitraum. Wenn Ihr Flugziel bis höchstens 1.500 Kilometer entfernt liegt, gelten Verspätungen von mindestens zwei Stunden als relevant, bei Strecken bis 3.500 Kilometern sind es drei Stunden und darüber hinaus werden Ansprüche bei Flugverspätung von über vier Stunden gültig.

Sollten diese Verspätungen eintreten, haben Sie das Recht auf eine angemessene Verpflegung durch die Airline. Außerdem muss Ihnen die Möglichkeit geboten werden, kostenlos zwei Telefonate zu führen, zwei Faxe oder zwei E-Mails zu verschicken.

Erst ab einer Verspätung des Abflugs von fünf Stunden haben Sie das Recht, vom Flug zurückzutreten. Die Fluggesellschaft muss Ihnen Ihre Ticketkosten innerhalb von einer Woche erstatten und gegebenenfalls auch sinnlos gewordene weitere Flugetappen zurückzahlen. Tritt die Verspätung nicht am Ausgangsflughafen auf, müssen Sie kostenlos dahin zurückgebracht werden.

Ausgleichszahlungen richten sich auch nach Ankunftszeit

Die Ansprüche bei Verspätung beinhalten pauschale Geldbeträge, die sich entsprechend der sonstigen Rechte bei Flugverspätung klassifizieren. Bei Flügen unter 1.500 Kilometern mit mindestens drei Stunden Verspätung stehen dem Fluggast 250 Euro zu, bei Strecken zwischen 1.501 bis 3.500 Kilometern sind es 400 Euro und ab 3.501 Kilometern können Sie 600 Euro geltend machen.

Bedingung für die finanzielle Entschädigung bei Flugverspätung nach EU-Recht ist, dass der Start oder das Ende des Fluges in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegt. Der EWR umfasst alle EU-Staaten und zusätzlich Island, Liechtenstein und Norwegen. Das gilt auch für Airlines aus dem EWR-Raum.

Eine Besonderheit der Fluggastrechte bei Verspätung ist die Berücksichtigung der Ankunftszeit. Wenn Ihr Flieger mindestens drei Stunden später als ursprünglich angegeben am Zielort landet, spielt die Verspätungszeit des Abflugs eine untergeordnete Rolle. In diesem Fall erhalten Sie auch einen Schadenersatz, wenn der Abflug sich weniger als drei Stunden verspätet.

Ausnahmen bestätigen nicht immer die Regel

Einige Vorkommnisse, die zu Verspätungen von Flügen führen, werden als so genannte „außergewöhnliche Umstände“ definiert. Treten diese ein, muss die Airline nicht haften.

Keine Entschädigung bei Flugverspätung gibt es, wenn das Wetter die Ursache darstellt oder das Flughafenpersonal streikt. Auch Terrorwarnungen und Sicherheitsrisiken aus politischen Gründen schließen die Haftung der Fluggesellschaft aus.

Um keine außergewöhnlichen Umstände handelt es sich bei technischen Defekten am Flugzeug, die repariert werden müssen oder wenn eine Ersatzmaschine besorgt werden muss. Auch Vogelschlag gilt nach aktueller Rechtsprechung nicht als außergewöhnlich. Bei strittigen Fragen um die Rechte bei Flugverspätung bieten spezialisierte Dienstleister für eine prozentuale Provision im Erfolgsfall ihre Dienste an. Auf deren Internetseiten erhalten Sie eine kostenfreie Einschätzung, ob ein Schadenersatz zu erwarten ist.

3 Gedanken zu „Flugverspätung

  1. Sehr nützliche Information. Ich habe meine Entschädigung mit xxx gefordert, und habe 600 Euro bekommen, abzüglich die 15% Provision (weniger als die anderen Dienstleister, die ich gesehen hatte)

    • …wir haben die URL ausgeixt. Für Werbung ausserhalb von Kommentarspam wenden Sie sich bitte direkt an uns.

  2. ich habe 30 .9 2012 in düsseldorf .nach gaziantep.7.30 sutunde gewartet.flug zait.14.15 .ich habe 21.30 gefiligen.was kan ich machen

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