Gepäck im Flugzeug – welche Bestimmungen gelten?

Endlich ist es geschafft! Morgen geht es für die vierköpfige Familie B. aus Schleswig-Holstein in den langersehnten Urlaub nach Portugal. Doch wie jedes Jahr beim Kofferpacken stellen sich die Fragen:

  • Wie schwer dürfen die Koffer sein?
  • Wie viele Gepäckstücke pro Person sind erlaubt?
  • Was darf ins Handgepäck?

Bei einer Flugreise hängt es ganz entscheidend von den Maßen und dem Gewicht des Gepäcks ab, ob es mit in die Kabine genommen werden darf oder im Frachtraum transportiert werden muss, ob es sich um Freigepäck oder um Übergepäck handelt. Viele der Kunden von Parken und Fliegen, die regelmäßig mit Über- oder Sperrgepäck – z.B. mit einer Sportausrüstung – reisen, berichten uns, wie umständlich der Transport bis zum Schalter im Abflugterminal ist.

Bei Sperrgepäck ist es eine umso größere Erleichterung, mit dem PKW zum Flughafen vorfahren zu können. Unter diesen Umständen ist es eine Erleichterung, einen Service eines flughafennahen Parkplatzes buchen zu können.

Was sind die zulässigen Mengen, Maße und Gewichte?

Als Faustregel kann man sich merken: Bei den meisten Airlines ist pro Person

  • ein Stück Aufgabegepäck, max. 23 Kilogramm

erlaubt. Ab 158 cm (Länge + Breite + Höhe) ziehen die meisten großen Fluggesellschaften, beispielsweise Lufthansa oder KLM, jedoch eine Grenze und berechnen ab dieser Größe einen Übergepäcksaufschlag. In Spezialfällen wie dem Gabelflug, bei dem unter Umständen unterschiedliche Fluggesellschaften in Anspruch genommen werden, empfiehlt es sich, vorher nochmals die Website der Airline diesbezüglich zu konsultieren.

Falls der Service der Beförderung des Gepäckstücks bereits im Ticketpreis enthalten ist, spricht man von Freigepäck. Bei Familien mit Kleinkindern unter 2 Jahren darf zum Freigepäck oft noch ein zusätzlicher Gegenstand mit an Bord, z.B.

Für jene Passagiere, die einen Flug in der Business Class gebucht haben, Mitglied eines Vielfliegerprogramms sind oder nach Übersee reisen, kann sich das erlaubte Gewicht des Freigepäcks bei manchen Fluggesellschaften auf 30, in Einzelfällen sogar bis auf 32 Kilogramm erhöhen. Die sogenannten „Billigflieger“ wie z.B. EasyJet, bei denen die Gepäckgebühr gar nicht im Ticketpreis enthalten ist, tolerieren jedoch nur 20 Kilogramm Aufgabegepäck pro Person. Jedes Kilo Übergepäck muss daher gegen eine nochmalige Gebühr dazu gebucht werden – auch hier ist jedoch bei 32 Kilogramm pro Koffer/Tasche Schluss.

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Was gilt als aufzugebendes Gepäck?

Unter die Kategorie Aufgabegepäck fallen alle Gepäckstücke, die nicht als Handgepäck in die Passagierkabine mitgenommen werden (können). Prinzipiell ist die Mitnahme mehrerer Gepäckstücke bei den meisten Fluggesellschaften gegen eine Extragebühr möglich. Bei Lufthansa, der Airline, für die sich Familie B. dieses Mal entschieden hat, kostet es beispielsweise 15 EUR pro Strecke, ein zweites Stück Gepäck, also Übergepäck, hinzu zu buchen. Je später man sich für die zusätzliche Buchung entscheidet, desto tiefer muss man dafür jedoch in die Tasche greifen: So fällt bei einer kurzfristigen Buchung am Ticketschalter eine erhöhte Gebühr von 30 EUR und am Gate sogar eine von 45 EUR an.

Was gilt als Sperrgepäck?

Sperrgepäck unterscheidet sich in seinen Maßen und in seinem Gewicht erheblich von der zulässigen Größenordnung für gewöhnliches Reisegepäck. Viele Airlines transportieren Sperrgepäck dennoch als Freigepäck, also kostenlos, wenn der Passagier es 24 Stunden vor Abflug telefonisch anmeldet und ansonsten nur ein Stück Handgepäck mitführt. Ist dem nicht so, wird eine Gebühr berechnet. Die meisten Airlines fordern für ein Stück Sperrgepäck bis 23 Kilogramm je nach Strecke zwischen 50 und 200 EUR.

Tipp: Eine bequeme Alternative, um mit Sperrgepäck eine Flugreise anzutreten, kann eine Übernachtung im Airport Hotel und ein anschließender, nur wenige Minuten dauernder Shuttletransport zum Terminal sein.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass möglicherweise nicht alle Parkplatzanbieter einen Shuttleservice anbieten, der auch Sperrgepäck befördern kann. Erkundigen Sie sich in jedem Fall vorab, ob das möglich ist (z.B. gibt die Website des jeweiligen Anbieters darüber Auskunft).

Auswahl: Folgende Gepäckstücke bzw. Gegenstände müssen normalerweise als Sperrgepäck aufgegeben werden:

  • Sportausrüstung (z.B. Surfbretter)
  • Fahrräder
  • Musikinstrumente

Wie die Beförderung von Tieren per Flugzeug abläuft, erklären wir übrigens in einem gesonderten Teil unseres Flugreisemagazins.

Welche Gegenstände sind im Flugzeug komplett verboten?

Natürlich gibt es auch Gegenstände, die eine Fluggesellschaft aus Sicherheitsgründen unter keinen Umständen befördern würde, weder in der Kabine noch im Frachtraum. Dazu zählen unter anderem:

  • Sprengstoffe und Sprengkörper
  • Gase: z.B. Propan, Butan etc.
  • Brennbare Flüssigkeiten
  • Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe: z.B. Feuerwerkskörper
  • Oxidationsmittel und organische Peroxide: z.B. Haarbleichungsmittel
  • Toxische oder infektiöse Stoffe: z.B. Rattengift
  • Radioaktives Material
  • Korrosionsmittel: z.B. Quecksilber
  • Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben

Die meisten dieser Gegenstände und Stoffe führen Privatpersonen normalerweise nicht im Reisegepäck mit – ein Alltagsgegenstand wie beispielsweise eine Packung Haarbleichungsmittel kann jedoch unter Umständen durch das Raster fallen und versehentlich doch im Koffer mitgenommen werden. In diesem Fall würde das Bleichungsmittel in der Sicherheitskontrolle auffallen und der Fluggast würde gebeten, es aus dem Gepäck zu entfernen.

Was gilt als Handgepäck?

Als Handgepäck wird jenes Gepäck bezeichnet, welches der Passagier mit an seinen Sitzplatz nimmt, also zum Beispiel

  • Handtasche
  • Akten-/Laptoptasche
  • Rucksack

Vorschriften, wie das Handgepäck auszusehen hat, gibt es aber nicht – im Prinzip kann man auch mit einer Einkaufstüte ein Flugzeug besteigen. In der Economy Class ist normalerweise nur ein Stück Handgepäck pro Fluggast erlaubt, in der Business Class oft zwei. Wichtig ist, dass die Tasche oder der Rucksack sicher an Bord verstaut werden können. Leichtes Handgepäck kann entweder unter dem Vordersitz oder im Handgepäckfach transportiert werden, schwere Handgepäckstücke müssen aus Sicherheitsgründen sogar unter dem Vordersitz abgelegt werden, um zu verhindern, dass sie bei etwaigen Turbulenzen eventuell aus dem entsprechenden Fach fallen und jemanden verletzen.

Manche Fluggesellschaften haben auch für das Handgepäckfach Gewichts- bzw. Größenbestimmungen. Die Maße 55 x 40 x 20 cm haben sich inzwischen bei vielen Airlines etabliert. Beim Abmessen des Handgepäckstücks müssen unbedingt auch der Griff, etwaige Außentaschen und Rollen miteingerechnet werden! Bei Fluglinien, die keine Gewichtsbeschränkung für das Handgepäck angeben, gilt im Allgemeinen die Regel, dass es möglich sein muss, das Gepäckstück ohne fremde Hilfe in den Gepäckfächern über den Sitzen unterzubringen.

 

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Damit Sie sich auf einen Blick informieren können, haben wir für Sie eine Auswahl bekannter und häufig genutzter Fluggesellschaften und ihrer Bestimmungen für das Handgepäck recherchiert:

  • Air France: 55 x 35 x 25 cm, 12 kg
  • Alitalia: 55 x 35 x 25 cm, 8 kg
  • British Airways: 56 x 45 x 25 cm, 23 kg, Condor: 55 x 40 x 20 cm, 6 kg (Premium Economy 8 kg)
  • easyJet: 56 x 45 x 25 cm (keine extra Hand- oder Laptoptasche);

Plus-Karte, Flexi-Tarif: zusätzliche Tasche 45 x 36 x 20 cm keine Beschränkung *

  • Emirates: 55 x 38 x 20 cm (keine extra Laptop-Tasche), 7 kg
  • KLM: 55 x 35 x 25 cm, 12 kg (inkl. extra Tasche)
  • Lufthansa: 55 x 40 x 23 cm bzw. 57 x 54 x 15 cm (Kleidersack), 8 kg
  • Ryanair: 55 x 40 x 20 cm und extra Tasche 35 x 20 x 20 cm, 10 kg
  • Thai Airways: 56 x 45 x 25 cm, 7 kg
  • TuiFly: 55 x 40 x 20cm, 6 kg
  • United Airlines: 56 x 35 x 22 cm und extra Tasche 43 x 25 x 22 cm, keine Gewichtsbeschränkung

Was darf ins Handgepäck?

Dass gefährliche Gegenstände wie Hieb- und Stichwaffen im Handgepäck nichts zu suchen haben, leuchtet ein. Aber auch alles, was theoretisch als Waffe benutzt werden könnte, beispielsweise manche Haushaltsgegenstände wie Scheren oder Stricknadeln, sind nicht erlaubt. Und Feuerzeuge für den persönlichen Gebrauch? Müssen laut geltender Bestimmungen am Körper getragen werden und dürfen weder ins Hand- noch ins Aufgabegepäck. In manchen Fällen legt das Sicherheitspersonal am Flughafen diese Regel allerdings großzügig aus und besteht nicht darauf, dass Passagiere ihre Feuerzeuge aus dem Handgepäck entfernen.

Weitere Gegenstände, die sich oft im Handgepäck von Fluggästen befinden, aber keinesfalls mit an Bord genommen werden dürfen und daher vor dem Sicherheits-Check aussortiert werden müssen, sind:

  • Nagelfeilen
  • Rasierklingen (Einwegrasierer sind jedoch erlaubt)
  • Werkzeug
  • Pfefferspray
  • Streichhölzer
  • Getränke (Tipp: leere Flasche mitnehmen und nach der Sicherheitskontrolle im sanitären Bereich mit Leitungswasser auffüllen)

Es gilt immer zu beachten, dass nicht nur die Airline, sondern auch der Ticket-Tarif, der Abflugort und die Zollgenehmigungen des Ziellands die Bestimmungen für den erlaubten Inhalt des Gepäcks – sowohl des Handgepäcks als auch des Aufgabegepäcks – beeinflussen können. Auch unterliegen diese Regelungen – in Zeiten des erhöhten Sicherheitsrisikos – ständigen Veränderungen. Informieren Sie sich vor Abflug vorsichtshalber noch einmal auf der Website Ihrer Fluggesellschaft darüber, was Sie in die Passagierkabine mitnehmen dürfen und was nicht.

Ansonsten dürfen Fluggäste im Handgepäck alles transportieren, was sie möchten oder während des Fluges brauchen, auch Babynahrung sowie die meisten Medikamente – einen gesonderten Beitrag zu diesem Thema finden Sie in unserem Flugreisemagazin.

Und was sollte unbedingt ins Handgepäck? Definitiv die wichtigsten Dokumente und Wertsachen! Denn ein Koffer kann leider, z.B. beim Umsteigen auf einem Flughafen im Ausland, verlorengehen.

Flüssigkeiten im Handgepäck – welche sind erlaubt?

Flüssigkeiten sind seit dem Jahr 2006 von der Mitnahme im Handgepäck ausgeschlossen. Dieses Verbot soll verhindern, dass Flüssigsprengstoff zum Zusammenbau einer Bombe ins Flugzeug geschmuggelt wird. Es gibt aber ein paar Ausnahmen für Flüssigkeiten: Kosmetika und Parfums sowie nicht lebensnotwendige medizinische Flüssigkeiten (Augentropfen, Hustensaft und Co.) dürfen dann im Handgepäck transportiert werden, wenn sie entweder erst im Duty Free-Shop erworben wurden und somit entsprechend versiegelt sind oder aber folgendermaßen verpackt sind:

  • zu je 100 ml in einem Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von max. 1 Liter
  • max 10 Behälter pro Beutel, 1 Beutel pro Fluggast

Praktischerweise eignen sich dafür ganz normale, wiederverschließbare Gefrierbeutel, die es im Supermarkt zu kaufen gibt. Wer das im Reisestress vergessen hat, kann sich solch einen Beutel auch noch last minute in einem Duty Free-Shop – zumeist gegen 50 Cent – besorgen.

Gar nicht so einfach, die vielen Bestimmungen für das Handgepäck bzw. Aufgabegepäck im Kopf zu behalten! Die B.s haben jetzt, nach gründlichem Wiegen, Messen und teilweise auch Umpacken, aber ein gutes Gefühl für den Flug nach Lissabon. Um noch entspannter in den Urlaub zu starten, überlegen sie, sich am Vorabend im Airporthotel einzubuchen und am nächsten Morgen nach dem Frühstück bequem per Shuttlebus zum Abflugterminal zu fahren.

Flughafenhotel, Parken und Fliegen

Weiterführende Informationen:

Lufthansa: Information zur Mitnahme von gefährlichen Gegenständen
Lufthansa: Freigepäck-Regeln
Easyjet: Informationen zum Gepäck

Kategorie des Beitrags: Flugplanung, Veröffentlicht von: Redaktion Fluggastberatung

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