Gepäck weg oder beschädigt – was tun?

Parken und Fliegen – Das meint mehr als unseren umfassenden Service für das Parken und Übernachten in unmittelbarer Nähe des Flughafens. Es bedeutet auch, dass wir unsere Kunden und Leser in unserem Flugreisemagazin umfassend über alle Themen rund um das Fliegen informieren. Von besonderer Wichtigkeit sind auch Ihre Rechte als Fluggast. In unserem Beitrag „Flug verspätet, annulliert, verpasst – wann gibt es Entschädigung“ erfahren Sie alles über Ihre Rechte als Passagier und erhalten Tipps für Ihr Vorgehen im Beschwerdefall.

Im folgenden Beitrag stehen nun Ihre Ansprüche als Fluggast bei verlorenem oder beschädigtem Reisegepäck im Mittelpunkt.

In der Ankunftshalle am Flughafen…

…das Förderband an der Gepäckausgabe dreht Runde um Runde, alle Passagiere nehmen ihre Koffer und Reisetaschen in Empfang, nur Ihr Gepäckstück will einfach nicht auftauchen. Als das Band schließlich stoppt, stehen Sie immer noch mit leeren Händen da. Sie ahnen es: Ihr Koffer wird mit Verspätung eintreffen, oder ist, im schlechtesten Fall, verloren gegangen.

Wie konnte das passieren?

Die Antwort ist recht simpel: Koffer fallen manchmal vom Gepäckwagen oder nehmen im Labyrinth der Förderbänder des Flughafens eine falsche Abzweigung. Besonders häufig gehen Gepäckstücke verloren, wenn Fluggäste an einem Flughafen innerhalb kurzer Zeit umsteigen müssen – das Gepäck kann dann manchmal nicht schnell genug von einer Maschine in die andere transportiert werden.

Zum Glück können Fluggäste sich in diesen Fällen auf das sogenannte „Montrealer Übereinkommen“ von 2004 berufen: Es besagt, dass Luftfahrtunternehmen grundsätzlich für alle kausal verursachten Schäden am Gepäck und die damit zusammenhängenden Aufwendungen und Kosten haften. Die ordnungsgemäße Gepäckbeförderung stellt nämlich eine Hauptleistungspflicht aus den Flugbeförderungsverträgen dar. Unter das Montrealer Übereinkommen fallen:

  • die Beschädigung
  • die Zerstörung und
  • der Verlust/Teilverlust
  • die verspätete Auslieferung

Das richtige Vorgehen bei Gepäckverlust

Wird Ihr Koffer Ihnen nach der Landung nicht über das Gepäckband ausgeliefert, sollten Sie sich sofort am Gepäckschalter („Lost and Found“) in der Ankunftshalle melden und eine Suchanzeige aufgeben. Zeigen Sie Ihr Flugticket vor – auf diesem wurde beim Check-in die Registriernummer Ihres Gepäckstücks aufgeklebt, mit deren Hilfe sich die Suche nach Ihrem Koffer vereinfacht. Anschließend hinterlassen Sie eine Beschreibung Ihres Koffers sowie Ihre Kontaktdaten (Privat- oder Hotelanschrift). 95 Prozent aller verloren gegangenen Gepäckstücke werden innerhalb der ersten fünf Tage nach ihrer Verlustmeldung wiedergefunden; die Lieferung erfolgt in der Regel kostenfrei bis vor die Haustür bzw. vor die Tür Ihrer Unterkunft.

Doch was, wenn Sie den Flughafen sofort verlassen müssen, beispielsweise um einen wichtigen Termin wahrnehmen zu können? Rechtlich gesehen haben Sie 21 Tage Zeit, Ihren Gepäckverlust zu melden. Beachten Sie allerdings, dass Sie möglicherweise dazu aufgefordert werden, zu beweisen, dass Sie den Koffer nicht nach Verlassen des Flughafens selbst verloren haben. Eine sofortige Verlustmeldung des Gepäckstücks ist also vorzuziehen.

Gepäckverlust: Fristen und Sonderfälle

Stellt die Fluggesellschaft nach maximal 100 Tagen endgültig fest, dass Ihr Koffer unauffindbar ist, steht Ihnen eine pauschale Entschädigungssumme zu: Die Haftungshöchstgrenze liegt pro Reisendem bei 1 131 Sonderziehungsrechten (rund 1 350 EUR) – Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine vom Internationalen Währungsfonds zu diesem Zweck geschaffene Kunstwährung. Folgende Fristen müssen Sie einhalten, damit Ihnen die Entschädigung ausgezahlt wird:

  • Gepäckbeschädigung und Teilverlust: müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Gepäckauslieferung gemeldet werden
  • Totalverlust des Gepäckstücks muss innerhalb von zwei Jahren gemeldet werden

Wollen Sie darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche für den Inhalt des Koffers (z.B. eine teure Fotoausrüstung) geltend machen, so wird die Airline Nachweise, d.h. Kaufbelege über den jeweiligen Wert verlangen. Für einige Gegenstände, die sich möglicherweise in Ihrem Koffer befanden, haften Fluggesellschaften allerdings grundsätzlich nicht. Dazu gehören:

  • Bargeld
  • Schmuck
  • Medikamente sowie
  • unersetzbare Dokumente (z.B. Geschäftspapiere, Abschlussarbeiten, Manuskripte)

Verstauen Sie solche Gegenstände besser im Handgepäck – dann wissen Sie jederzeit, wo sie sich befinden. Lesetipp: Unser Beitrag mit Hinweisen und Informationen zur Gepäckmitnahme im Flugzeug.

Achtung: Ebenso übernehmen Airlines keine Haftung für die starke Erschütterung des Koffers. Falls Sie also ein Gastgeschenk in Form einer Flasche Wein in Ihrem Koffer transportieren, die während der Reise zerbricht, dann ist dies Ihr Verschulden und Sie erhalten keine finanzielle Kompensation.

Ohne Gepäck am Zielort – was tun?

Bei verspätet geliefertem oder unauffindbarem Gepäck muss die Fluggesellschaft für Einkäufe am Urlaubsort aufkommen, die durch die besonderen Umstände nötig werden – beispielsweise neu erworbene Hygieneartikel und Wechselkleidung. Dafür können Sie bei der Airline auch direkt am Flughafen einen Vorschuss erfragen. Heben Sie die Quittungen der gekauften Waren in jedem Fall auf und reichen Sie diese innerhalb von 21 Tagen nach der Auslieferung Ihres Gepäcks bei der Fluggesellschaft ein, um die Kosten erstattet zu bekommen. Beachten Sie jedoch: Sie sind verpflichtet, die Ausgaben so gering wie möglich zu halten – Luxusartikel sprengen den Rahmen.

Dieser Anspruch kann nicht geltend gemacht werden, falls Sie am Heimatflughafen ohne Koffer ankommen: Denn wer zu Hause ist, muss keine dringenden Einkäufe wie oben beschrieben tätigen.

Das richtige Vorgehen bei Gepäckbeschädigung

Fluggesellschaften haften auch für Beschädigungen am Gepäck. Dies gilt für alle Beschädigungen, die über normale Gebrauchsspuren wie Kratzer oder Dellen hinausgehen. Melden Sie sich im Falle eines Schadens an Ihrem Gepäck – dazu gehört auch ein aufgeplatzter Koffer – nach der Ankunft umgehend beim Gepäckschalter und geben Sie dort eine Schadensmeldung auf. Bei den meisten Fluggesellschaften ist es auch möglich, innerhalb von sieben Tagen eine schriftliche Reklamation einzureichen; oft gibt es dafür auf der Website der Airline ein entsprechendes Beschwerdeformular.

Ebenso verfahren Sie in dem Fall, dass Sie einen oder mehrere Gegenstände des Kofferinhalts vermissen, also ein Diebstahl wahrscheinlich ist. Auch hier müssen Sie jedoch den Wert der fehlenden Gegenstände mit einer Quittung belegen.

Verlust von Handgepäck oder von Wertgegenständen

Die gesetzlichen Bestimmungen – wie oben beschrieben – gelten auch für Handgepäck, sofern die Fluggesellschaft den Schaden bzw. den Verlust verursacht hat; nicht jedoch, wenn Sie Ihre Handtasche oder Ihren Rucksack selbst beim Verlassen des Flugzeugs an Bord vergessen haben. Haben Sie Ihr Handgepäck unverschuldet verloren, so stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Anspruch innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Gepäckstücks geltend machen. Wenn Sie anderweitige rechtliche Maßnahmen ergreifen möchten, müssen Sie dies innerhalb von zwei Jahren tun.

Führen Sie auf Ihrer Reise teure Wertgegenstände mit sich? Dann können Sie mit der Fluggesellschaft ggf. eine höhere Haftungsgrenze (mehr als 1 220 EUR) vereinbaren, indem Sie spätestens beim Check-in eine besondere Erklärung abgeben. Diese ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Noch besser ist der Abschluss einer privaten Reiseversicherung für Wertgegenstände im Handgepäck.

Welche Vorsichtsmaßnahmen gegen Gepäckverlust können Fluggäste ergreifen?

Mit einigen wenigen Sicherheitsvorkehrungen können Sie das Risiko eines Gepäckverlusts verringern oder bei tatsächlichem Verlust das Wiederauffinden Ihres Koffers erleichtern. Entfernen Sie z.B. vor dem Check-in alle alten Gepäckanhänger von zurückliegenden Flügen vom Koffer, damit dieser nicht in der falschen Maschine landet.

Ebenfalls kann es hilfreich sein, Ihren Koffer zu markieren oder gleich einen Koffer in einer besonders auffälligen Farbe oder mit einem hervorstechenden Muster zu kaufen. Unter Umständen entspricht das nicht Ihren persönlichen ästhetischen Ansprüchen – die Beschreibung und letztlich das Wiederfinden Ihres Gepäcks vereinfachen sich dadurch jedoch erheblich. Auch die Verwechslung von Gepäckstücken und die versehentliche Mitnahme Ihres Koffers durch einen anderen Fluggast ist dadurch unwahrscheinlicher.

Vor einer Reise muss schon mal oft alles schnell gehen. Damit alles ruhig und bedacht abläuft, lautet unser Tipp: Bringen Sie Ihr Gepäck rechtzeitig zum Terminal. Es lohnt sich, flughafennah zu parken und die Nacht vor dem Abflug im Airport Hotel zu verbringen:

Hotel am Flughafen

Über manche Hotels können Sie auch einen Shuttlebus buchen, der Sie und Ihre Koffer am nächsten Morgen direkt und bequem bis zum Terminal bringt.

Weiterführende Informationen:

Lufthansa: Haftung und Versicherung bei Deutschlands größter Airline
Welt: Auch die Welt informiert über die Rechte von Passagieren
Travelbook: 9 Tricks, um den Gepäckverlust zu vermeiden

Kategorie des Beitrags: Flugplanung, Veröffentlicht von: Ralf Zmölnig

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