Wie Sie erfolgreich eine Entschädigung bei Flugverspätung beantragen

Bei einer Flugverspätung haben Reisende einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Diese sollte direkt nach der Reise beantragt werden. Doch viele scheuen vor dem erwarteten Aufwand zurück. Auch wenn Sie im Recht sind. Dabei ist die Beantragung einer Entschädigung kein Problem. Man sollte nur auf einiges achten, damit der Antrag erfolgreich ist.

Entschädigungsanspruch laut EU-Verordnung 261/2004

Grundsätzlich gilt bei einem verspäteten Flug die EU-Verordnung 261/2004. Hier eine Erläuterung der gesetzlichen Regelungen:

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Die Rechtslage ist also klar. Wenn Sie trotzdem unsicher sind, was Ihnen zusteht, können Sie z.B. hier Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen.

Steht Ihnen ein finanzieller Ausgleich zu, sollten Sie auf diesen bestehen. Viele Fluggesellschaften lehnen eine Entschädigungsforderung erst einmal ab, in der Hoffnung, dass Reisende entnervt aufgeben. Bleiben Sie deshalb hartnäckig. Ist die Airline trotzdem nicht zu einer Zahlung bereit, sollten Sie Klage einreichen.

Wichtige Unterlagen für einen Entschädigungsantrag

Eine Flugverspätung müssen Sie beweisen. Legen Sie daher bei der Beantragung einer Entschädigung folgende Unterlagen vor:

  • Flugticket
  • schriftliche Bestätigung der Flugverspätung
  • eventuelle Quittungen für Ausgaben aufgrund der Verspätung (z.B. für ein Hotelzimmer)

Benennen Sie zudem klar den Grund der Flugverspätung bzw. lassen Sie sich diesen ebenfalls schriftlich quittieren.

Fluggesellschaft ist verantwortlich

Richten Sie Ihre Entschädigungsforderung immer an die Fluggesellschaft, nicht an den Reiseveranstalter. Diesem sollten Sie allerdings eine Kopie Ihres Antrags zukommen lassen.

Ihr Anschreiben an die Airline sollte klare Fristen enthalten. Fordern Sie z.B. eine Antwort innerhalb von 14 Tagen. Auch der Hinweis, dass man sich bei Nichtbeantwortung oder Ablehnung rechtlichen Beistand holt, kann oft Wunder wirken.

Sollten Angebote am Urlaubsort aufgrund der Flugverspätung nicht wahrgenommen worden sein, habe Sie unter Umständen einen Anspruch auf eine Entschädigung vom Reiseveranstalter. Diesen sollten Sie genau prüfen. Konnten Sie z.B. Ihr Zimmer erst einen Tag später beziehen und haben damit einen Tag zu viel bezahlt? Oder konnten Sie auf einem bereits gebuchten und bezahlten Ausflug nicht teilnehmen? Erkundigen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Bestehen Sie auf Ihre Rechte

Nicht alle Gründe für eine Flugverspätung sind mit einem Entschädigungsanspruch verbunden, aber viele. Wenn Sie Ihr Recht kennen und darauf bestehen, haben Sie gute Chancen, einen Ausgleich für den verspäteten Urlaubsantritt zu erhalten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei und dass Sie Ihre nächste Reise planmäßig antreten können!

Hier finden Sie weitere Informationen:

Kategorie des Beitrags: Wissenswertes, Veröffentlicht von: Ralf Zmölnig