Blindenhunde und Co.: Welche Ausnahmeregelungen gelten für Tiere im Flugzeug?

Guide dogs, Assistenzhunde

Blindenführhunde © Cylonphoto/Fotolia.com

Haustiere dürfen unter bestimmten Umständen mit dem Flugzeug reisen. Katzen und Hunde, die die Gewichtsgrenze von acht kg nicht überschreiten, dürfen bei vielen Airlines sogar in einer speziellen Transportbox in der Passagierkabine mitgenommen werden.

Doch was ist mit Tieren, die zwar die zulässige Gewichtsgrenze überschreiten, jedoch eine unverzichtbare Stütze für ihre Halter sind – z. B. Blindenführhunde? Für diese Tiere gelten Sonderregelungen! Im Folgenden wollen wir Ihnen die nationalen und internationalen Richtlinien zur Mitnahme von sogenannten Assistenztieren im Flugzeug erklären und Tipps geben, wie die Reise für Mensch und Tier möglichst komplikationslos verläuft.

Für eine stressfreie Anreise zum Flughafen mit Ihrem Tier empfehlen wir in jedem Fall eine Vorab-Parkplatzreservierung und ggf. die Inanspruchname eines Shuttles: Einfach ankommen, parken und sofort zum Abflugterminal.

 

Fliegen mit Blindenhund oder Assistenzhund

Fluggäste, die auf einen Begleithund angewiesen sind, dürfen diesen stets mit ins Flugzeug nehmen. Als Begleithunde gelten insbesondere

  • Blindenführhunde.

Daneben gibt es jedoch noch sogenannte Assistenzhunde:

  • Behindertenbegleithunde,
  • Gehörlosenhunde,
  • Diabetikerwarnhunde und
  • Epilepsiewarnhunde.

Bei diesen gleicht die Gesetzeslage in Deutschland leider einer Grauzone, da es hier noch keinen einheitlichen Qualitätsmaßstab für die Ausbildung der Tiere gibt. In sehr vielen Bereichen des öffentlichen Zusammenlebens werden diese Hunde zwar akzeptiert – letztlich hängt es beim Thema Fliegen von der Kulanz der jeweiligen Fluggesellschaft ab, ob Sie Ihren Assistenzhund mit in die Kabine nehmen dürfen. An dieser Stelle können wir nur die Richtlinien für zertifizierte und rechtlich anerkannte Blindenführhunde aufzählen, die jedoch, sollte Ihr Assistenzhund aller Wahrscheinlichkeit nach an Bord des Flugzeugs zugelassen werden, auch auf diesen zutreffen.

Der Transport eines Blindenführhundes ist kostenfrei. Die meisten Airlines möchten jedoch gerne bis 24 Stunden vor Abflug telefonisch darüber informiert werden und verlangen außerdem die Vorlage folgender Dokumente:

  • Ausbildungszertifikat bzw. Blindenführhundeausweis
  • schriftliche Bestätigung darüber, dass der Hund die Entleerung seiner Blase/seines Darms kontrollieren kann und sein Geschäft nur bei entsprechender „Erlaubnis“ des Halters machen wird

Vergessen Sie auch die „regulären“ Papiere Ihres Hundes nicht! Diese sind

  • die gültige Tollwutschutzimpfung und
  • der EU-Heimtierausweis.

Gewisse Beförderungsregeln sind seitens Halter und Blindenführhund natürlich einzuhalten. Die meisten nationalen und internationalen Fluggesellschaften fordern, dass

  • der Hund in den Fußraum des Passagiers passt, aber keine Fluchtwege blockiert,
  • im Fußraum bleibt und keinesfalls auf einem Sitz oder auf dem Schoß des Halters transportiert wird,
  • angeleint oder mit einem Geschirr gesichert ist,
  • der Halter das Tier selbst füttert und das entsprechende Futter mitführt (als Aufgabegepäck oder im Handgepäck).

Reisen Sie zusätzlich mit einem Rollstuhl? Dann haben wir einige interessante Hinweise für Sie in unserem Beitrag „Fliegen mit Rollstuhl – das sollten Sie beachten“.

Allgemeine Tipps für reisende Blindenführhunde

Ihr Blindenführhund sollte zum Zeitpunkt des Fluges natürlich körperlich gesund und mental stabil sein. Außerdem sollte er so ausgebildet sein, dass er sich in einer öffentlichen Umgebung benimmt – also nicht bellt, andere Menschen beschnüffelt, an ihnen hochspringt oder ihnen den Snack aus der Hand stiehlt. Zwar besteht für Blindenführhunde keine Maulkorbpflicht im Flugzeug, es kann jedoch vorteilhaft sein, einen Maulkorb für den Fall der Fälle dabeizuhaben.

Personen mit Blindenführhunden werden in der Regel zum Pre-Boarding eingeteilt, das heißt, sie dürfen vor allen anderen Passagieren die Maschine betreten und ihren Sitzplatz aufsuchen. Das bedeutet aber auch, dass sie möglichst frühzeitig – empfohlen werden ca. zwei Stunden – vor Abflug am Check-in-Schalter erscheinen und sich anmelden sollten.

Achtung: Es gibt Staaten wie Australien oder Island, die äußerst strenge Einreisebestimmungen (wie mehrwöchige Quarantänen) für Tiere haben. Bitte machen Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise kundig, ob und wenn wie Ihr Blindenführhund eine Sondergenehmigung für die Einreise erhalten kann. Einen ersten Überblick können Sie sich in unserem Flugreisemagazin im Beitrag „In welche Länder dürfen Haustiere wie Hunde und Katzen einreisen?“ verschaffen.

Fliegen mit Emotional Support Animals (ESA-Tieren)

Anders als Blindenführhunde oder Assistenzhunde, die einer Person dabei helfen, ihre körperlichen Einschränkungen auszugleichen, werden sogenannte „Emotional Support Animals“ zu Therapiezwecken bei psychischen Erkrankungen eingesetzt. Diese Tiere sollen auf Menschen, die z. B. an einer Angststörung wie Flugangst leiden, eine beruhigende und stabilisierende Wirkung haben. In den USA sind sie sehr gängig, wie Sie z. B. im folgenden Video sehen können, in dem eine Frau problemlos ihren als ESA-Tier registrierten Truthahn mit an Bord eines Flugzeugs nimmt.

 

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In Deutschland existieren bisher keine verbindlichen Richtlinien für die Ausbildung und Haltung von Emotional Support Animals. Insofern dürfen diese Tiere strenggenommen nicht im Passagierraum der Maschine mitfliegen, sondern müssen im Frachtraum reisen. Es gibt jedoch Ausnahmen – und zwar dann, wenn es sich um einen Flug in die/aus den USA oder um Zu- bzw. Abbringerflüge in die/von den USA handelt. In diesen Fällen erlauben die meisten Airlines, u. a. die Lufthansa und Air Berlin, unter Vorlage eines ärztlichen Attests über die psychische Erkrankung des Reisenden, ein ESA-Tier an Bord zu nehmen, damit dieses das Assistenzbedürfnis erfüllen kann.

Sollten Sie mit einem ESA-Tier oder einem Begleithund reisen, bietet sich vor dem Abflug eine Übernachtung im Flughafenhotel an. Dadurch sind Passagier und Tier ausgeruht, erreichen rechtzeitig den Schalter und treten die Reise ganz entspannt an.

 

Quellen und weiterführende Informationen:

sueddeutsche.de: Flauschige Flugbegleiter

heute.at: In diesen Fällen darf der Hund gratis mitfliegen

lufthansa.de: Begleithunde

 

Kategorie des Beitrags: Fliegen & Tiere, Veröffentlicht von: Ralf Zmölnig

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