Einreisebestimmungen für die USA, Spanien und Co.: Was beachten?

Nach den Ferien ist vor den Ferien! Wenn Sie bereits jetzt Ihre Urlaubsreise für das kommende Jahr planen mögen, ist es sinnvoll, sich über die Einreise- bzw. Zollbestimmungen Ihrer Wunschreiseländer zu informieren. Wir haben Ihnen anhand fünf beliebter Reiseziele der Deutschen einen Überblick der wichtigsten Zoll- und Einreiseformalitäten erstellt. Näher betrachtet werden:

  • die USA,
  • Spanien,
  • Thailand,
  • Südafrika und
  • Australien

Wir bitten jedoch zu beachten, dass sich diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Verbindliche Informationen erhalten Sie in diesem Zusammenhang nur direkt bei der Botschaft oder bei einem der Generalkonsulate des Ziellandes.

Viele Kunden schätzen es, gerade vor einer Fernreise, die Nacht vor dem Flug im Airport Hotel zu verbringen. Ausgeschlafen und gestärkt durch ein Frühstück sind sie in kürzester Zeit am Abflugterminal – häufig pendelt sogar ein Shuttlebus – und können selbst eine lange Flugreise ganz entspannt antreten.

Visum, Pass, Personalausweis: Was brauche ich für die Einreise?

Als Faustregel können Sie sich Folgendes merken: Innerhalb der Europäischen Union reicht es, Ihren gültigen (auch vorläufigen) Personalausweis mitzuführen; außerhalb der Europäischen Union wird ein gültiger (auch vorläufiger) Reisepass verlangt. Die Dokumente müssen i. d. R. noch mindestens sechs Monate nach Einreise gültig sein.

Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes können Sie prüfen, bei welchen Reisezielen welches Dokument aktuell für Touristen und Geschäftsreisende mit deutscher Staatsangehörigkeit für die Einreise benötigt wird.

Für die fünf beliebten Urlaubsländer haben wir diese Regelungen kurz zusammengefasst:

USA:

Deutsche Staatsbürger nehmen grundsätzlich am „Visa Waiver“-Programm der USA teil. Das bedeutet, sie können als Touristen, als Geschäftsreisende oder zum Transit i. d. R. für eine Dauer von bis zu 90 Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

  • im Besitz eines elektronischen Reisepasses sind
  • mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen
  • ein Rück- oder Weiterflugticket besitzen (welches – außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern – nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für max. 90 Tage ab der ersten Einreise in die USA und
  • eine elektronische, gebührenpflichtige ESTA-Einreiseerlaubnis gestellt haben

Den Antrag für die ESTA-Einreiseerlaubnis können Sie online ausfüllen und absenden. Die Kosten für die Beantragung belaufen sich derzeit auf 14 US-Dollar. US-Behörden empfehlen eine Antragstellung mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt; außerdem wird empfohlen, die Einreiseerlaubnis auszudrucken und während der Reise mit sich zu führen.

Ein reguläres Visum für einen Aufenthalt in den USA müssen Reisende u. a. dann beantragen, wenn sie

  • lediglich einen vorläufigen Reisepass besitzen
  • in den USA einer Arbeit oder einem Studium nachgehen wollen oder
  • neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit von beispielsweise Iran, Irak oder Syrien besitzen (nähere Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes)

Spanien:

  • Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass

Thailand:

  • Reisepass oder Kinderreisepass (bei touristischem Aufenthalt von längstens 30 Tagen, sofern der Reisende seine Weiter-/Rückreise mittels Flugschein, Bus- oder Bahnticket nachweisen kann)

Südafrika:

  • Reisepass oder Kinderreisepass (Dokument muss maschinenlesbar sein und bei der Ausreise noch über mind. zwei freie Seiten für Visastempel verfügen)

Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses und eines gültigen Rückflugscheines wird bei der Einreise nach Südafrika eine Besuchsgenehmigung („visitor’s visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, max. mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen, erteilt.

Australien:

  • Reisepass oder Kinderpass
  • Visum

Das Visum für Australien kann kostenlos elektronisch beantragt werden . Es ist ab dem Tag der Antragstellung 12 Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von max. drei Monaten.

Welche Einfuhrbestimmungen gelten für welche Waren?

In Ihrem Reisegepäck dürfen Sie prinzipiell mitnehmen, was für den Urlaub benötigt wird. Geht dies jedoch über Kleidung und Hygieneartikel hinaus – haben Sie z. B. Gastgeschenke in Form von Lebensmitteln dabei – sollten Sie vor Antritt der Reise prüfen, ob und in welchen Mengen Sie diese ins Zielland einführen dürfen. Es versteht sich von selbst, dass die Einfuhr von Waffen, Munition und Sprengstoff in allen Staaten erheblich eingeschränkt, sowie die Einfuhr von Betäubungsmitteln, Falschgeld und Fälschungen von markenrechtlich geschützten Waren verboten ist.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Einfuhrverbote für die fünf beliebten Urlaubsländer zusammengefasst:

USA:

  • Einfuhrverbot für u. a.: frisches, getrocknetes und in Dosen verpacktes Fleisch oder Fleischprodukte

Weitere Informationen bieten die Internetseiten der US-Botschaft in Deutschland.

Spanien:

  • Einfuhrverbot für u. a.: Lebensmittel tierischen Ursprungs (Fleisch, Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte), Ausnahme: Baby-Milchpulver in kommerziellen Verpackungen und Lebensmittel für spezielle medizinische Bedürfnisse

Weitere Informationen bieten die Internetseiten des offiziellen spanischen Tourismusportals.

Thailand:

  • Einfuhrverbot für u. a.: obszöne Gegenstände/Literatur/Bilder, pornographisches Material

Weitere Informationen bietet ein PDF der thailändischen Botschaft in Deutschland.

Südafrika:

  • Einfuhrverbot für u. a.: in Gefängnis oder Haftanstalten hergestellte Waren und Güter

Weitere Informationen bietet online der „Leitfaden für Reisende – Zollanforderungen bei Einreise nach und Ausreise aus Südafrika“.

Australien:

  • Einfuhrverbot für u. a.: Felle und Häute, Blumen, Pflanzen, Saaten, diverse Lebensmittel wie Obst, Nüsse und Milchprodukte

Weitere Informationen bietet der deutschsprachige „Australien-Informationsservice“ im Internet.

Wollen Sie mit Ihrem Haustier verreisen? Dann lesen Sie bitte die Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Co. in unserem Flugreisemagazin nach.

Zigaretten, Alkohol, Souvenirs – was darf ich nach Deutschland mitnehmen?

Zigaretten, Alkohol und Lebensmittel bringen die Deutschen gerne aus ihrem Reiseland mit in die Heimat. Doch es rentiert sich auf keinen Fall, Waren in einer die Freimenge überschreitenden Anzahl undeklariert zu importieren – dies kann mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen belegt werden.

Eine kleine Orientierungshilfe für Waren bzw. Mengen, die bei der Wiedereinreise nach Deutschland nicht deklariert werden müssen:

Zigaretten:

  • aus Nicht-EU-Ländern sind max. 200 Zigaretten (eine Stange), innerhalb der EU 800 Zigaretten (vier Stangen) erlaubt

Bei einigen Ländern gibt es Ausnahmen oder steuerliche Sonderstellungen: aus Kroatien, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Lettland und Litauen dürfen beispielsweise nur 300 Zigaretten pro Person mitgebracht werden.

Alkohol/Spirituosen:

  • aus EU-Staaten dürfen 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier zollfrei nach Deutschland importiert werden
  • für Nicht-EU-Länder gelten niedrigere Grenzen: für Schnaps 1 Liter, für Wein 4 Liter und für Bier 16 Liter

Im Ausland gekaufte Waren (z. B. Kleidung), für die keine Mengengrenzen gelten:

  • bei einem Wert von über 430 EUR muss die Ware verzollt werden, sofern sie per Schiff oder Flugzeug aus einem Nicht-EU-Land eingeführt wurde (Tipp: Quittungen bzw. Kreditkartenabrechnungen aufheben, um den rechtmäßigen Erwerb und den Warenwert nachzuweisen!)
  • Reisende unter 15 Jahren dürfen lediglich Waren mit einem Wert bis zu 175 EUR nach Deutschland einführen

Lebensmittel:

  • Lebensmittel für den Eigengebrauch dürfen Sie prinzipiell aus EU-Ländern nach Deutschland mitbringen (Einschränkungen gibt es bei tierischen Nahrungsmitteln – aus Vorsorge gegen Tierseuchen)

Andenken und Souvenirs:

Nicht alles Schöne und Exotische, was Sie im Urlaub am Strand finden oder am Straßenrand von Händlern erwerben, dürfen Sie legal nach Deutschland einführen. Merke: Am besten nichts mitnehmen, was alt oder gar antik aussieht (es sei denn, Sie kennen die genaue Herkunft und besitzen amtliche Begleitpapiere/eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörden Ihres Urlaubslandes). Das gilt insbesondere für Kunstgegenstände, aber auch für Fossilien und vermeintlich gewöhnliche Steine oder Tonscherben.

Bei der Mitnahme von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Produkten/Gegenständen benötigen Sie ebenfalls amtliche Begleitpapiere/eine Ausfuhrgenehmigung, andernfalls drohen eine Beschlagnahmung plus eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Unter den Artenschutz fallen u. a.

  • Elfenbein und Elefantenleder
  • Jagdtrophäen geschützter Tierarten
  • Exotische Felle und Pelzmäntel
  • Kakteen oder kakteenähnliche Pflanzen
  • Korallen, Muschel- und Schneckenschalen (auch daraus hergestellter Schmuck)

Ausführliche Informationen zum Ablauf der Zollabfertigung finden Sie als PDF auf den Seiten des Deutschen Zolls.

Tipp: Mit der kostenfreien App „Zoll & Reise“ können Sie stets prüfen, was erlaubt ist.

Sie haben sich mit den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Ziellandes vertraut gemacht? Dann sollte der Buchung Ihres Urlaubs nichts mehr im Wege stehen. Gerade vor einem langen Flug empfehlen wir die Nutzung von Hotel-, Parkplatz- und Shuttleservices. Dadurch können Sie Ihre Fernreise ausgeruht und so komfortabel als auch preisgünstig wie möglich antreten.

Hotel am Flughafen

Weiterführende Links:

Auswärtiges Amt: Länder-Reise-Informationen, praktisch gegliedert von A bis Z

Deutscher Zoll: Auskünfte, Datenbanken, Merkblätter und mehr

Zollkontrolle – Verbotene Urlaubssouvenirs: GEO.de hat die Beamten vom Zoll bei ihrer Arbeit am Hamburger Flughafen begleitet

Webmobilisten GmbH: Parken – Schlafen – Fliegen in Deutschland

Kategorie des Beitrags: Flugplanung, Veröffentlicht von: Redaktion Fluggastberatung

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