Fliegen mit Gips – wichtige Hinweise für Sie

Ein Knochenbruch ist schmerzhaft und ärgerlich – erst recht dann, wenn ein Flug, sei es der lang geplante Urlaub oder eine wichtige Geschäftsreise, ansteht. In vielen Fällen kommt bei einem gebrochenen Arm oder einem gebrochenen Bein der klassische Gips zum Einsatz, der die Beweglichkeit erheblich einschränkt.

Ist es unter diesen Umständen möglich, die Flugreise anzutreten? Durchaus, sofern der Betroffene einige maßgebliche Vorkehrungen beachtet – diese umfassen u. a. die Klärung folgender Fragen:

  • Wann ist es frühestens erlaubt, nach einem Knochenbruch fliegen?
  • Welche Gesundheitsrisiken bestehen beim Fliegen mit Gips?
  • Ist ein Attest notwendig, um mit einer Fraktur ein Flugzeug zu besteigen?

Gerade akut erkrankte oder verletzte Fluggäste profitieren von einer stressfreien Anreise zum Flughafen. Dafür kann es sinnvoll sein, die Nacht vor dem Abflug im Airport Hotel zu verbringen, um sich dann am nächsten Tag pünktlich und entspannt am Terminal einzufinden.

Hotel am Flughafen

Mit Knochenbruch ins Flugzeug – welche Risiken bestehen?

Eins ist klar: Ein Gips beim Fliegen stellt immer ein gewisses gesundheitliches Risiko dar, insbesondere dann, wenn die Verletzung frisch ist. Zuallererst sollten Sie sich fragen, ob Sie sich fit genug für die körperlichen Herausforderungen eines Fluges fühlen und diesbzgl. auch Ihren Arzt konsultieren. Letzteres ist ohnehin notwendig, da Fluggesellschaften meist auf einem Attest bestehen, welches die Flugtauglichkeit von Passagieren mit gebrochenen Gliedmaßen bestätigt.

Wenn möglich, sollte eine Flugreise frühestens 48 Stunden nach einer Fraktur erfolgen. Im Zeitraum zwischen 24 Stunden und 48 Stunden nach der Verletzung sollten nur Flüge mit einer Dauer von maximal zwei Stunden stattfinden. Und: Die meisten Airlines bestehen auf einer von medizinischem Fachpersonal ausgeführten Längsspaltung des Gipses, wenn dieser „frisch“, also nicht älter als 48 Stunden ist. Grund dafür ist der niedrige Luftdruck an Bord – Wunden können sich dadurch während des Flugs ausdehnen, die Folgen können

  • Durchblutungsstörungen und
  • Gewebeschäden

sein. Ist der Gips gespalten, hat die Haut zumindest den nötigen Platz zur Ausdehnung. Die Spaltung sollten Sie unmittelbar vor der Flugreise im Krankenhaus vornehmen lassen. Das bedeutet aber auch, dass er nach der Landung ebenso fachmännisch wieder geschlossen werden muss! Und: Für den Rückflug gilt natürlich dasselbe. Manchmal muss aus diesem Grund vor dem Abflug eine Einverständniserklärung unterzeichnet werden, mit der Fluggäste mit Gips bestätigen, dass sie über die Risiken des Fluges aufgeklärt wurden.

Eine weitere gesundheitliche Gefahr beim Fliegen mit Gips kann das

  • Thromboserisiko

sein, welches wir im folgenden Abschnitt erläutern.

Droht beim Fliegen mit Gips eine Thrombose?

Während eines Fluges erhöht sich aufgrund des langen Sitzens das Thromboserisiko bei allen Passagieren, selbst bei völlig gesunden bzw. unverletzten. Denn: Unter dem niedrigen Luftdruck in der Kabine weiten sich die Blutgefäße und lassen das Blut langsamer als gewohnt fließen, die Entstehung eines Blutpfropfs und einer lebensgefährlichen Lungenembolie wird begünstigt. Abhilfe schaffen hier für die Dauer des Fluges getragene Kompressionsstrümpfe, die die Bein- und Beckenvenen entlasten. Sie können im Sanitärfachhandel, aber auch direkt am Flughafen gekauft werden.

Fluggäste mit einer Beinfraktur haben jedoch das Problem, dass sie die stützenden Strümpfe aufgrund des Gipses gar nicht erst anziehen können. Die Gefahr einer Thrombose ist dadurch noch einmal erhöht. Daher sollten mit Beingips möglichst keine Langstreckenflüge unternommen werden.

Was Fluggäste mit einem gebrochenen Bein außerdem beachten sollten, erfahren Sie weiter unten im Abschnitt: Spezialfall: Fliegen mit gebrochenem Bein oder gebrochenem Fuß

Weitere Hinweise zur Thromboseprophylaxe während Flugreisen können Sie zudem in unserem Flugreisemagazin im Beitrag „Fliegen in der Schwangerschaft“ nachlesen.

So erhalten Fluggäste mit Gips ihr Attest

Wenn ein Fluggast mit Gips eincheckt, bestehen Airlines normalerweise auf Vorlage eines

  • Fit to fly-Attests (auch: Flugtauglichkeits-Bescheinigung)

Dieses stellt entweder der Arzt des Fluggasts oder der medizinische Dienst der jeweiligen Fluggesellschaft aus. In letzterem Fall muss der Passagier sich rechtzeitig telefonisch anmelden und sich vor Abflug dieser Untersuchung unterziehen.

Falls eine Bescheinigung des Krankenhaus- oder Hausarztes ausreicht, lassen sich entsprechende Vordrucke auf der Website der Fluggesellschaft herunterladen: unter diesem Link finden Sie ein englischsprachiges Beispiel von Emirates.
Bitte informieren Sie sich, bis wann Sie Ihrer Airline dieses Formblatt übermittelt haben sollten.

Weitere Bestimmungen der Airlines für Fluggäste mit Gips

Im Folgenden haben wir für Sie eine kleine Übersicht zusammengestellt, die über die wichtigsten Regeln der einzelnen Fluggesellschaft bzgl. des Fliegens mit Knochenbrüchen informiert:

 

  • Lufthansa:

 

 

Es wird nur das Fit to fly-Attest des medizinischen Dienstes der Lufthansa akzeptiert. Informationen hierzu erhalten Sie im Lufthansa Medical Center unter 069 69655077

 

  • Condor:

 

 

Es wird nur das Fit to fly-Attest des medizinischen Dienstes der Condor akzeptiert. Informationen über das entsprechende Kontaktformular.

 

 

  • Eurowings:

 

 

Fit to fly-Attest nicht zwingend erforderlich, es wird jedoch empfohlen.

 

  • Easy Jet:

 

 

Fit to fly-Attest nicht erforderlich.

 

  • Air France:

 

 

Fit to fly-Attest nicht zwingend erforderlich, es wird jedoch empfohlen.

Zur nochmaligen Erinnerung: Eine Spaltung des Gipses ist Voraussetzung, sofern dieser nicht älter als 48 Stunden ist. Jenen Passagieren mit frischem Gips, die dieser Auflage nicht nachkommen, kann die Beförderung verweigert werden – entweder bereits am Check-in-Schalter oder in letzter Instanz vom Piloten.

Spezialfall: Fliegen mit gebrochenem Bein oder gebrochenem Fuß

Passagiere mit Gips müssen ein erhöhtes Beförderungsentgelt normalerweise nicht entrichten, wenn sie ihre Flugreise antreten. Doch sollten jene Fluggäste mit

      • gebrochenem Bein oder gebrochenem Fuß

beachten, dass sie zwei Sitzplätze dazu buchen müssen, um das Bein bzw. den Fuß während des Fluges sicher ablegen zu können (das Ausstrecken des eingegipsten Beins oder Fußes auf den Gang ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet).

Diese Buchung kann notfalls noch am Check-in-Schalter vorgenommen werden, empfehlenswert ist jedoch, die insgesamt drei nebeneinander liegenden Sitzplätze so früh wie möglich zu reservieren. Entsprechend verdreifacht sich allerdings auch der Preis für Hin- und Rückflug. Nur im Fall eines Krankenrücktransports mit dem ADAC, den Maltesern oder einem anderen Dienst – zum Beispiel, wenn Sie sich im Skiurlaub das Bein oder den Fuß gebrochen haben – liegt der Fall anders. Die hier zum Einsatz kommenden Flugzeuge sind in der Regel so ausgestattet, dass Sie trotz Ihrer Einschränkung bequem Platz nehmen können oder der Sitzplatz zumindest mit wenigen Handgriffen entsprechend umgebaut werden kann.

Passagiere mit gebrochenem Arm oder Rippenbruch benötigen keinen zusätzlichen Sitzplatz an Bord.

Übrigens: Fluggäste mit Gipsbein dürfen ihre Krücken in die Passagierkabine des Flugzeugs mitnehmen, da sie am Körper mitgeführt werden und daher nicht in die Kategorie „medizinisches Sondergepäck“ fallen.

Um Fluggästen mit diesen Einschränkungen die Reiseplanung zu erleichtern, empfehlen wir komfortable Serviceleistungen – u. a. Parkplatz- und Shuttlebuchungen am Airport oder auch entsprechende Flughafenlounges.

Flughafenhotel, Parken und Fliegen

Quellen und weiterführende Informationen:

Merkur.de: Flugverbot mit Gips?

TUIfly.com: Fluggäste mit Gipsverband

 

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