In welche Länder dürfen Haustiere wie Hunde und Katzen einreisen?

Bevor Sie die Flugreise mit Haustier planen, sollten Sie sich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiseziels informiert haben. Schließlich soll der Urlaub unbeschwert beginnen. Einige Länder, beispielsweise Griechenland, haben sehr lockere Bestimmungen; andere wie Schweden oder Frankreich sind eher streng, und dann gibt es auch Länder, in die Tierfreunde am besten überhaupt kein Haustier mitnehmen, weil die Quarantäneregelungen es ohnehin praktisch unmöglich machen.

Die folgenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen mittels Recherche bei einschlägigen Institutionen (z. B. über den Verband für das Deutsche Hundewesen) zusammengestellt. Wir möchten Ihnen jedoch empfehlen, vor Reiseantritt mit Tier stets aktuelle Informationen beim Veterinäramt oder Konsulat einzuholen, da sich Einreisebestimmungen ändern können.

Warum gibt es so viele unterschiedliche Richtlinien?

Abhängig vom Land, also von der Gesellschaft und einem bestimmten Kulturraum, werden z. B. Hunde als sozialer Partner des Menschen akzeptiert – oder eben nicht.

In islamisch geprägten Ländern gelten Hunde als unreine Tiere. Sie dürfen zwar meist dorthin einreisen, Halter müssen jedoch davon ausgehen, dass sich die Richtlinien dafür nicht in erster Linie am Wohl des Tieres orientieren, und dass am Ankunftsflughafen bzw. am Zielort das Verständnis für den Hund – Platzbedürfnis, Bellen, Gassigehen – wahrscheinlich begrenzter ist als zuhause.

In Großbritannien haben Haustiere zwar einen ähnlichen „Familienmitglied“-Status wie in Deutschland, doch lange hatten die Briten äußerst strikte Quarantänebestimmungen – mit einer Quarantäne von bis zu sechs Monaten – die das Einreisen mit Tier nahezu unmöglich machten. Der Grund: Das seit Jahrzehnten als tollwutfrei geltende Großbritannien wollte sich vor dem Wiedereinschleppen der tödlichen Seuche schützen. Zum 01. Januar 2012 hat das Land seine Einreisebestimmungen für Tiere jedoch an jene der Europäischen Union angepasst, was das Urlauben mit Tier in England, Wales, Schottland und Nordirland deutlich angenehmer macht.

Darüber hinaus gibt es aber immer noch viele Länder, u.a. Australien, die die einheimische Tier- und Pflanzenwelt vor der Einwanderung fremder Arten bzw. vor dem Einschleppen von Krankheiten schützen. Entsprechend aufwändig und teuer ist die Einreise von Hund, Katze und Co.

Welches sind die aktuellen EU-Bestimmungen zur Einreise von Tieren?

Voraussetzungen für die Reise mit Haustier von EU-Land zu EU-Land sind

  • ein EU-Heimtierpass
  • eine gültige Tollwutschutzimpfung
  • die Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip

Eine Kennzeichnung durch eine Tätowierung ist nicht mehr zulässig (es sei denn, sie wurde vor dem 03.07.2011 vorgenommen).

Bitte beachten Sie unbedingt: Bei der Tollwutschutz-Erstimpfung muss ein Tier mindestens drei Monate alt sein. Die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt!
Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig.

Die Mitgliedstaaten der EU gestatten die Einreise eines Haustieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, unter folgenden Umständen:

  • das Tier hat einen EU-Heimtierpass und ist gechippt
  • das Tier wurde seit seiner Geburt an dem Ort gehalten, an dem es geboren ist, ohne mit wildlebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen)
  • alternativ: das Tier wird von seiner Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. In diesem Fall muss die Mutter die Einreisebedingungen erfüllen

Länder, in denen nur die EU-Bestimmungen zu beachten sind

Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien

Länder, in denen die EU-Bestimmungen plus nationale Sonderregelungen zu beachten sind

Belgien:

  • es besteht allgemeine Leinenpflicht

Dänemark:

  • die Einreise folgender Rassen ist verboten, sofern das Tier nach dem 17.03.2010 angeschafft wurde: Pitbull-Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac. Hintergrund des Verbots ist, dass die genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung
  • bis auf wenige Ausnahmen besteht allgemeine Leinenpflicht

Finnland:

  • Hunde und Katzen müssen gegen Fuchsbandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit Praziquantel 24-120 Stunden vor der Einreise behandelt werden. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) im Heimtierausweis bescheinigt sein

Frankreich (einschl. Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion):

  • die Verbringung von Kampfhunden der 1. Kategorie nach Frankreich ist verboten und wird als Straftat bewertet. Hierzu zählen Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Rassehunden Pitbulls (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbulls (Mastiff) und Tosa zuzuordnen sind und in keinem vom internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind
  • 2. Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der 2. Kategorie ist erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Hunde der 2. Kategorie müssen von einem Volljährigen an der Leine geführt werden sowie einen Maulkorb tragen. Die Hunde der 1. und 2. Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden
  • Tiere, die länger als drei Monate bzw. dauerhaft bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen sowie gegen Tollwut geimpft werden

Großbritannien und Nordirland:

  • Hunde und Katzen müssen gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit Praziquantel 24-120 Stunden vor der Einreise behandelt werden. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) im Heimtierausweis bescheinigt sein
  • in Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen: Pitbull-Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Braziliero. Hier wird von „Typen“ – und nicht von Rassen – gesprochen, da die genannten Hundetypen in Großbritannien nicht als Rassen anerkannt werden

Irland:

  • Hunde und Katzen müssen gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit Praziquantel 24-120 Stunden vor der Einreise behandelt werden. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) im Heimtierausweis bescheinigt sein

Italien:

  • ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen
  • es ist verboten, Hunde und Katzen nach Italien zu bringen, die jünger als drei Monate sind und die keine Tollwut-Impfung erhalten haben. Dies gilt sowohl für die Einfuhr aus EU-Staaten als auch aus Nicht-EU-Staaten

Malta:

  • Hunde und Katzen müssen gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit Praziquantel 24-120 Stunden vor der Einreise behandelt werden. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) im Heimtierausweis bescheinigt sein

Niederlande:

  • Pitbull-Regelung wurde aufgehoben. Alle auffällig werdenden Hunde sollen zukünftig einem Verhaltenstest unterzogen werden – unabhängig vom Erscheinungsbild

Portugal (einschl. Festland, Azoren und Madeira):

  • Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch transportiert werden

Schweden:

  • das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt, dass Hunde gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden
  • es besteht Leinenpflicht
  • Welpen und Jungkatzen unter drei Monaten dürfen nicht eingeführt werden
  • es gibt keine Einreiseverbote für spezifische Rassen
  • für die Einfuhr verschiedener Haustiere gilt, dass höchstens fünf Tiere gleichzeitig ins Land gebracht werden dürfen (z.B. zwei Hamster und drei Kaninchen oder vier Vögel und ein Hund)

Slowakische Republik:

  • Leinenpflicht und Hundeverbot werden von Gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen geregelt

Slowenien:

  • Leinenpflicht für Hunde besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • die Mitnahme von Hunden in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Führhunde für Invaliden, denen der Eintritt in alle Gebäude und Verkehrsmittel gestattet ist. Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht für diese Hunde nicht

Spanien:

  • regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb, gefährlichen Rassen
  • Besitzer von Hunden, die zu den als potentiell gefährlich eingestuften Rassen gehören (Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú, Akita-Inú) müssen sich zwecks Registrierung und Einhaltung der Vorschriften an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden
  • Hunde, Katzen und Frettchen, die jünger als drei Monate alt sind, dürfen nicht nach Spanien einreisen

Tschechische Republik:

  • Leinenpflicht und Hundeverbot werden von Gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen geregelt

Ungarn:

  • für öffentlich zugängliche Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht
  • Hunde dürfen nicht in Seen (Balaton – Plattensee, Velence-See, Tisza-tó – Theiss-See) baden
  • sogenannte Kampfhunde (Bullterrier, Pitbull, Amerikanischer Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinische Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero und Bandog, sowie Mischlinge der oben aufgeführten Rassen) dürfen nicht einreisen

Zypern:

  • die Einfuhr von Tieren unter 111 Tagen Lebensalter ist nicht gestattet
  • die Einfuhr von folgenden Hunderassen ist nicht gestattet, ungeachtet deren Herkunft: American Pitbull-Terrier oder Pitbull-Terrier, Japanese Tosa oder Tosa Inu, Dogo Argentino oder Argentinian Mastiff und Fila Brasileiro oder Brazilian Mastiff.
  • bitte beachten: mind. 48 Stunden vor Ankunft des Tieres in Zypern ist dem Veterinäramt unter Angabe von Ankunftsdatum, Flugverbindung und Name des Tierhalters unter einer der folgenden Kontaktadressen durchzugeben: Fax: 00 357 / 22 / 80 51 74, e-Mail: animal.health@vs.moa.gov.cy, www.mfa.gov.cy

Europäische Länder mit teils sehr spezifischen Einreisebestimmungen:
Schweiz, Norwegen, Türkei, Kroatien (bitte vor Reiseantritt beim zuständigen Konsulat informieren)

Islamisch geprägte Länder (Auswahl):

Vereinigte Arabische Emirate:

  • Importgenehmigung benötigt; diese kann beim Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei eingeholt werden
  • Hunde und Katzen müssen bei der Einreise mind. 16 Wochen alt sein
  • es wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, welches bestätigt, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat
  • außerdem müssen alle Tiere gegen Tollwut geimpft sein. Diese Tollwutschutzimpfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein, darf aber nicht länger als ein Jahr zurückliegen
    zusätzlich muss jedes Tier über einen implantierten Mikrochip verfügen

Tunesien:

  • Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage zuvor und längstens vor sechs Monaten durchgeführt worden sein
  • ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als sechs Wochen mit der Bestätigung, dass innerhalb der letzten sechs Wochen (vor Abreise nach Tunesien) am Herkunftsort keine ansteckenden Tierkrankheiten verzeichnet waren, ist nötig
  • die Impfung gegen Staupe ist erforderlich
  • Mitnahme von Jagdhunden verboten

Ägypten:

  • Tollwutimpfung ist erforderlich, nähere Auskunft erteilt die Botschaft in Berlin: Tel. 030-477 5 47-0, Fax 030-477 10 49
  • das vom Amtstierarzt ausgestellte Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 14 Tage sein
  • Quarantäne-Beamte entscheiden vor Ort, ob das Tier in Quarantäne kommt oder nicht; Höchstdauer 15 Tage (eine Quarantänestation befindet sich auf dem Flughafen Kairo, Kosten zu Lasten des Tierbesitzers)

Welche Länder haben die strengsten Einreisebestimmungen für Haustiere?

Es gibt Länder, in denen sich als Tierhalter ein Urlaub mit Hund oder Katze tatsächlich nicht „lohnt“ – z. B., weil das Tier vor der Einreise sehr lange und außerdem isoliert in Quarantäne bleiben muss. Hier einige Länder mit sehr strengen Einreisebestimmungen:

Island:

  • Importgenehmigungen werden nur auf Empfehlung des Leiters des Veterinäramtes und unter bestimmten Voraussetzungen erteilt
  • eine der Voraussetzungen ist, dass das Tier nach Ankunft in Island für eine Dauer von mehreren Monaten in völliger Isolation von anderen Tieren (Quarantäne) gehalten werden muss. Aus diesem Grund wird Touristen und Personen, die sich nur kurze Zeit in Island aufhalten, grundsätzlich keine Genehmigung erteilt

Australien:

  • Hunde und Katzen müssen sich mind. die letzten sechs Monate vor Einreise kontinuierlich im Exportland aufgehalten haben, Mindestalter sechs Monate, Mikrochip
  • icht länger als 3 Wochen trächtig und keine Saugwelpen
  • Einkreuzungen mit Wildtieren (z.B. Wolf) verboten, es sei denn, es sind seither mehr als fünf Generationen mit Haustieren reingezüchtet
  • Tollwutschutzimpfung, Blutprobe und Titerbestimmung > 0,5 IU/ml frühestens 60 Tage und längstens 12 Monate vor Einreise
  • Einreisegenehmigung beantragen und mindestens 30 Tage Quarantäne bei Einreise aus EU-Ländern
  • da das Tier frühestens 180 Tage nach der Titerbestimmung die Quarantäne verlassen darf, ist eine Wartezeit von 150 Tagen nach der Titerbestimmung anzuraten, um die Quarantänedauer auf die Mindestdauer von 30 Tagen zu beschränken
  • bei Erstimpfung gegen Tollwut darf frühestens nach 4 Wochen die Titerbestimmung durchgeführt werden
  • Dogo Argentino, Fila Brazileiro, Tosa-Inú, Pitbull-Terrier, American Pitbull oder Presa Canaria dürfen nicht einreisen
  • Australien erlaubt die Einfuhr von Hunden und Katzen nur über folgende Flughäfen: Sydney (New South Wales), Melbourne (Victoria), Perth (Western Australia). Aktuelle Informationen unter: www.affa.gov.au oder www.aqis.gov.au

USA:

  • Hunde und Katzen benötigen ein Gesundheitszeugnis mit Eintrag, dass sie frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sind
  • Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als drei Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S.-Public-Health-Service-Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
  • ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von vier Tagen und spätestens zehn Tage nach Grenzübertritt geimpft wird und an dem es 30 Tage eingesperrt verbleiben muss. Fand die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise statt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss so lange verbleiben, bis nach der Impfung 30 Tage vergangen sind
  • Welpen, die jünger als 12 Wochen sind, können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss dann in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss verbleiben

Wenn Sie eine Urlaubsreise planen, auf die Sie Ihr Haustier mitnehmen wollen, ist Ihr Tierarzt auch immer ein sehr guter Ansprechpartner. In vielen Praxen gibt es aktuelles Infomaterial zu den internationalen Einreisebestimmungen. Ihr Tierarzt wird Sie auch dahingehend beraten, wie Ihr Hund oder Ihre Katze den Flug möglichst stressfrei erleben kann. Weitere Informationen über die Flugreise mit Haustier finden Sie hier.

Weiterführende Infos/Links:
„Hunde chippen“, Futterhaus TV: https://www.youtube.com/watch?v=QmUcFEiMZaI

Kategorie des Beitrags: Fliegen & Tiere, Veröffentlicht von: Redaktion Fluggastberatung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert