Flugbestimmungen vom Einchecken bis zum Aussteigen
Schon seit den frühen Flügen der ersten Passagierairlines in den 1930er-Jahren sind detaillierte Flugbestimmungen der Fluganbieter Bestandteil des nicht risikofreien Transports in der Luft. Die größtenteils als Sicherheitsbestimmungen zu verstehenden Regeln sollen helfen, den Flugverkehr vor Schäden zu schützen, die durch Passagiere verursacht werden können.
Genaue Vorschriften zu Gepäckgröße und -gewicht schützen vor Überladung der sorgsam ausbalancierten Metallgiganten. Auch die eingepackten Gegenstände werden stichprobenartig kontrolliert, um beispielsweise Explosionsgefahren oder Gesundheitsrisiken für Mitreisende auszuschließen.
Mit dem Aufkommen von Flugzeugentführungen Ende der 1960er-Jahre ist die Zuordnung jedes Gepäckstücks zum jeweiligen Passagier in den Blickpunkt geraten. Vor der kompletten Inhaltskontrolle jeden Gepäckstücks wurde bis in die 1990er-Jahre das eingecheckte Gepäck oft auf dem Rollfeld vor dem Flugzeug aufgereiht und jeder Passagier identifizierte seine Tasche, seinen Koffer oder den Rucksack.
Zu den Flugbestimmungen, die vor allem an Bord für einen reibungslosen Flugablauf sorgen sollen, zählen auch die Einfuhr- und Zollbestimmungen. Sie unterbinden Schmuggel und Ausfuhr gefährlicher Güter. Insbesondere bei Lebensmitteln und lebender Fracht wie Tieren oder Pflanzen gelten strenge Regeln, um Seuchen zu vermeiden und Lebewesen zu schützen.
Zäsur der Sicherheitsbestimmungen nach dem 11. September 2001
Erst seit ungefähr 1980 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Grundlage, die die Gepäck- und Passagierkontrollen regelt und Teil der offiziellen und vom Staat streng kontrollierten Flugbestimmungen ist. Seit 1990 gibt es in Deutschland eine Gebühr, um die umfangreichen Vorgaben konsequent umzusetzen und zu finanzieren.
Nach dem Verbrechen am 11. September 2001, als zivile Flugzeuge in das World Trade Center in New York flogen, wurden die Sicherheitsmaßnahmen rund um den Flugverkehr verstärkt. Insbesondere die USA änderten unter Führung des neu gegründeten Department of Homeland Security ihre Sicherheitsvorkehrungen drastisch und erklärten ihre Sicherheitsbestimmungen ab sofort zur Hoheitsaufgabe des Staates.
Die zu diesem Zeitpunkt schon sehr effektiven und flächendeckend angewendeten Bestimmungen in Deutschland mussten kaum verändert werden. Nur einzelne Maßnahmen wie beispielsweise der Transport von Flüssigkeiten wurden zusätzlich eingeführt. Eine Ausweitung der Flugbestimmungen war vor allem auf den Flughäfen zu spüren, die seitdem als hochsensible Sicherheitszonen behandelt werden und verstärkt vorbeugende Bewachung erfahren.
Als privater Passagier treffen Sie auf Flughäfen auf so viele Sicherheitskräfte wie fast nirgends sonst und ein seltsames bis unbedachtes Verhalten kann schnell eine Überprüfung Ihrer Person nach sich ziehen.
Vom Zoll bis zur Sicherheit an Bord
Auf den folgenden Unterseiten finden Sie die Zusammenfassung der für Sie als Fluggast oder Flughafenbesucher relevanten Sicherheitsbestimmungen.
In den Gepäckbestimmungen ist geregelt, welche Stoffe und Gegenstände im aufgegebenen und im Handgepäck erlaubt sind.
Die Einfuhr- und Zollbestimmungen geben Ihnen Auskunft über möglichen – auch unbeabsichtigten – Schmuggel und die Einhaltung des Artenschutzes.
Genau geregelt ist auch die Flughafen-Sicherheitskontrolle, die Handgepäck und die Kontrolle Ihrer Person umfasst.
Auf der Unterseite zum Thema Sicherheit an Bord erfahren Sie unter anderem, wie die Frage geregelt ist, welches nationale Recht in der Kabine eines Flugzeugs gültig ist und zur Anwendung kommt.
Flugbestimmungen sind allerdings einem steten Wandel unterworfen und die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf das geltende Recht im Mai 2012. Technischer Fortschritt bei zum Beispiel Überwachungsgeräten und sich ändernde politische Verhältnisse führen immer wieder zu einzelnen Änderungen.