Darum sollten Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen

Ihren Urlaub buchen Sie normalerweise Monate vor Reiseantritt. Umso unvorhersehbarer sind die Gründe für einen Reiserücktritt. Ob

  • schwere Krankheit,
  • Unfall oder
  • Todesfall,

sind Sie nicht versichert, kann Sie der nicht angetretene Urlaub ein Vermögen kosten. Einzige Chance auf einen glimpflichen Ausgang: die Kulanz des Reiseveranstalters. Und die hält sich häufig in Grenzen. Die gesetzlich geregelten Stornierungsbedingungen entscheiden ebenfalls nicht zu Ihrem Vorteil: Je später Sie stornieren, umso weniger Kosten werden erstattet.

Um diesen Risiken abzudecken, sollten Sie grundsätzlich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Wir sagen Ihnen,

  • worauf Sie bei Abschluss der Versicherung achten sollten,
  • wann Sie versichert sind und
  • wann die Versicherung beim Reiserücktritt nicht greift.

Darauf sollten Sie bei Abschluss der Versicherung achten

Für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung haben Sie mehrere Optionen. Sie können entscheiden ob Sie

  1. eine Versicherung mit Eigenanteil oder
  2. Eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung

abschließen.

Zudem haben Sie die Wahl zwischen

  1. einer Jahresversicherung, die Sie bei mehreren Reisen schützt, und
  2. einer Einzelversicherung für eine Reise.

Für welche Option Sie sich entscheiden, hängt vor allem vom Reisepreis ab, denn die Versicherungsprämie richtet sich nach dem gezahlten Reisepreis. Sie können mit Kosten von etwa 5% des Reisepreises rechnen. Bei teuren Reisen bietet sich daher eine Versicherung mit Eigenanteil oder eine Jahrespolice an.

Für spezielle Reisearten wie

  • Schiffsreisen,
  • Segel- oder
  • Yachtcharter

gibt es eigene, meist höhere Tarife.

Reisen Sie selbst an, werden zudem Reiserücktrittsversicherungen angeboten, die sich nur auf das Mietobjekt vor Ort beziehen.

Bei den meisten Reiseversicherern schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung direkt bei Buchung Ihrer Reise ab. Wenn Sie allerdings eine von der Reisebuchung unabhängige Versicherung abschließen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Police schnellstmöglich greift, in jedem Fall mindestens 30 Tage vor Reiseantritt.

Bei zu spätem Versicherungsbeginn können Probleme, wie in der Sendung „marktcheck“ geschildert, entstehen:

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Bedenken Sie immer: Sie versichern die Zeit vor Reisebeginn, nicht die Reise selbst!

In diesen Fällen sind Sie versichert

Natürlich haben nicht alle Versicherungen dieselben Vorgaben, wann der Versicherungsfall eintritt. Sie sollten daher bei Abschluss der Police immer das „Kleingedruckte“ lesen. Grundsätzlich gelten aber folgende Gründe für die Stornierung einer Reise als versichert:

  • plötzliche schwere Krankheit,
  • schwerer Unfall,
  • Komplikationen in der Schwangerschaft,
  • Todesfall im nahen Familienkreis oder eines Mitreisenden,
  • Beeinträchtigungen durch eine schwere Straftat,
  • schwerwiegende Schäden des Eigentums (z. B. Feuer, Unwetter oder Einbruch),
  • Zeugenaussage vor Gericht,
  • Verlust des Arbeitsplatzes,
  • Antritt einer neuen Arbeitsstelle und
  • höhere Gewalt (wie der Ausbruch eines Krieges).

Wichtigstes Merkmal ist immer die Unvorhersehbarkeit der Ereignisse.

In vielen Fällen sind zudem bei folgenden Hinderungsgründen abgesichert:

  • eine defekte Prothese,
  • Impfunverträglichkeit,
  • Schwangerschaft oder
  • die Wiederholung einer wichtigen Prüfung.

Je nach abgeschlossener Versicherungspolice erstattet Ihnen Ihr Versicherer die kompletten Stornogebühren oder zieht Ihnen den Selbstbehalt von ca. 20% ab.

Versichert sind alle Reiseteilnehmer, z.B. werden zwei gemeinsam reisende Erwachsene mit oder ohne eine unbegrenzte Anzahl an Kindern bis 21 Jahre als Familie gerechnet.

Wann Sie nicht versichert sind

Grundsätzlich gelten alle Gründe eines Reiserücktritts als nicht versichert, die schon vor der Reisebuchung bekannt oder absehbar waren, wie z. B.

  • eine chronische Krankheit,
  • Flugangst,
  • Seuchen- oder Terrorgefahr im Reiseland.

Viele Versicherer erstatten zudem den Reiserücktritt aufgrund psychischer Erkrankungen nicht.

Bei schweren Terroranschlägen bieten zunehmend die Reiseveranstalter eine kostenlose Stornierung an. Zudem greift die Reiserücktrittsversicherung normalerweise, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgibt.

Sind Sie schon versichert?

In den meisten Fällen ist es also sinnvoll, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Vor allem, wenn die Reisekosten sehr hoch sind.

Prüfen Sie allerdings immer vor Abschluss einer Versicherung, ob der Reiserücktritt nicht schon über eine andere Police abgedeckt ist, z. B. haben Sie häufig einen umfangreichen Reiseschutz, wenn Sie Ihre Buchung mit Kreditkarte bezahlt haben. Ihr Kreditkartenanbieter kann Sie in diesem Fall umfassend informieren.

Haben Sie aber noch keine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich eine Beratung durch einen unabhängigen Versicherer. Dieser kann Ihnen unterschiedliche Angebote vorstellen und bei Bedarf sinnvolle Zusatzversicherungen, wie z. B. eine Reisegepäck- oder eine Reiseabbruchsversicherung, anbieten. So können Sie ganz unbesorgt in den Urlaub starten.

Wir haben nachfolgend eine Auswahl unabhängiger Versicherer für Sie zusammengestellt:

Angebot URL Beschreibung
Versicherungsmakler in Neuhof / Fulda www.juergen-link.de Jürgen Link, Versicherungsmakler in Fulda, bietet mit langjähriger Erfahrung unter anderem Reiseversicherungen sowie Reiserücktrittsversicherungen an
Versichungersmakler in Wadersloh www.fkbaecker.de Marcus Bäcker bietet als Versicherungs- und Finanzmakler eine Vielzahl von Leistungen inklusive eines Online-Services
Versicherungsmakler in Zwickau www.pagel-kollegen.de Horst Pagel und Kollegen bieten vielfältige Versicherungen mit langjähriger Erfahrung an