Aktuelle Fluggastrechte schützen Passagiere vor allen Eventualitäten

Die Ausweitung der weltweiten Flugbewegungen und der enorme Zuwachs an Passagierzahlen führen auch zu häufigeren Pannen, Verzögerungen oder sogar Flugausfällen. In den letzten Jahren wurden daher die Fluggastrechte der aktuellen Situation angeglichen und neue Regelungen eingeführt.

Für die vielen möglichen Eventualitäten rund um eine Flugreise bestehen klar definierte Regeln, die für alle Flüge in der Europäischen Union gültig sind. In den seit 2005 in dieser Form geltenden Regeln bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung sind in der Fluggastrecht-Verordnung Ursachen und Abläufe aller Art aufgeführt.

Ob bei Ihrem Flug Wetterkapriolen zu Beeinträchtigungen führen oder die Fluggesellschaft selbst durch technischen Defekt einer Maschine oder Überbuchung für Änderungen oder Einschränkungen sorgt – Ihre Ansprüche als Passagier sind fixiert und im Zweifelsfall auch einklagbar. Neben reinen Geldleistungen wie Teilerstattungen oder Entschädigungen finden sich in den Fluggastrechten auch Hinweise zu Verpflegungs- und Betreuungsanspruch bis hin zur kostenlosen Unterbringung in Hotels.

Während die umfangreichen EU-Fluggastrechte zu Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung für alle Flüge gelten, die in der EU angetreten werden, von Airlines aus der EU durchgeführt oder einen EU-Flughafen als Ziel haben, gibt es auch international gültige Fluggastrechte.

Das Montrealer Übereinkommen

Mittelpunkt der seit 2004 gültigen Fluggastrechte, die im kanadischen Montreal beschlossen wurden, sind die Passagierrechte bei Schäden, die während des Fluges entstehen. Die Regelungen und Bedingungen kommen in den meisten Ländern der Welt zur Anwendung.

Möglicher Schadenersatz für Personen-, Gepäck- oder Frachtschäden kann nach diesem Recht nur bei den ausführenden Fluggesellschaften geltend gemacht werden. Während die EU-Fluggastrechte den Euro als Bezugswährung für jedweden Schaden nutzen, sind im Montrealer Übereinkommen die möglichen Erstattungen und Beträge in der künstlichen Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrechte) festgelegt. Im Mai 2012 entsprach ein SZR ungefähr dem Gegenwert von einem Euro und achtzehn Cent.

Widerrechtlichkeit oder Verschulden nicht ausschlaggebend

Grundsätzlich folgt das Montrealer Übereinkommen bei Personenschäden dem Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung. Ihre Rechte bezüglich der Unversehrtheit von Leib und Leben garantieren Ihnen in jedem Fall eine Schadenssummenhaftung bis zu 113.100 SZR, die darüber hinaus gehen kann, wenn vermutetes Verschulden dazu kommt. Verspätungen, die Ihre Person oder Ihr Gepäck betreffen, sind ebenfalls geregelt.

Internationale Fluggastrechte kommen für Sie allerdings nur zur Anwendung, wenn Sie außerhalb der EU fliegen und die Fluggesellschaft nicht aus der EU stammt. Auch bei Beschädigung, Verlust oder Zerstörung Ihres Gepäcks greifet das Montrealer Übereinkommen.

Die Höchstgrenze der Haftung, wieder dem verschuldensunabhängigen Rechtsprinzip folgend, beträgt 1.131 SZR pro Passagier. Diese Grenzen der Haftung gelten für Airlines auch, wenn Vorsatz, Leichtfertigkeit oder grobes Verschulden vorliegt.

EU-Fluggastrechte kontrollieren Ticketpreise

Ein wichtiger Bereich, den die EU-Fluggastrechte regeln, sind die Preisangaben der Fluggesellschaften. Insbesondere nach dem Aufkommen der Billigflieger wurden die diversen Gebühren und Zuschläge auf den eigentlichen Flugpreis immer unübersichtlicher und waren teilweise nicht mehr nachvollziehbar. Hier war eine Änderung dringend notwendig.

Das Deutsche Luftfahrt-Bundesamt (LBA), als Schiedsinstanz bei strittigen Fragen zwischen Airlines und Passagieren, wacht außerdem über die Transparenz von Preisangaben und Buchungssicherheit. Über das LBA erhalten Sie im Fall der Fälle vorgefertigte Formulare, mit denen Sie eventuelle Ansprüche an Airlines geltend machen können oder auf verschleierte Preis- und Buchungsmethoden hinweisen können.

2 Gedanken zu „Fluggastrechte

  1. Flugausfall am 22.4.2017 von Antalya nach Köln XQ116 um 10.25Uhr. AM Schalter nach einigem hin und her ein Endschädigungsschreiben erhalten Rückflug von Antalya nach Düsseldorf XQ182 um 15.10Uhr gegen 19.00 Uhr in Düsseldorf gelandet dann eine Stunde auf unserem Fahrer gewartet . Sunexpress mehrmals angeschrieben erst hieß es wäre keine Eu -maschine dann wäre Eu -Flughafen (Abflughafen) . Obwohl Sunexpress von der Lufthansa eine Tochtergesellschaft ist und wir in der EU(Düsseldorf) gelandet sind . Bekannte von uns haben mittlerweile Ende Juni pro Person 400 Euro erhalten bei uns stellt sich Sunexpress taub und antwortet nicht mehr auf an schreiben. MFG.REUTER

  2. Wie komme ich in den Philippinen zu meinem Recht. Haben durch eine lange Verspätung, mehr als 5,5 Stunden unseren Anschlussflug verpasst.

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