Flugentschädigung: Dies sollten Sie über die Fluggastrechte wissen

Wenn ein Flug ausfällt oder sich verspätet, ist das immer extrem ärgerlich. Denn Sie sind umsonst so früh oder zumindest sehr zeitig zum Flughafen gefahren und verpassen auch noch einen Termin oder die ersten Stunden am Urlaubsziel. Zum Glück gibt es häufig die Möglichkeit, eine finanzielle Entschädigung sowie einen Ersatztransport zu bekommen. In diesem Beitrag klären wir gesammelt darüber auf, wie Ihre Rechte rund um Flugannullierungen und Flugverspätungen aussehen!

Für diejenigen, die sich eingehender informieren möchten, haben wir unsere gesonderten Beiträge zu „Flugverspätung“, „Flugannullierung“ und „Nichtbeförderung“ bereitgestellt.

Flugentschädigung bei Flugverspätung, Flugannullierung

Flug verspätet oder annulliert? Was sagt die Fluganzeige? © JESHOOTS-com / pixabay.com

Wichtige Fluggastrechte in der Übersicht

In der EU-Verordnung über Fluggastrechte erhalten Sie Informationen rund um Ihre Rechte als Passagier. Die Flugentschädigung ist für viele Passagiere das wichtigste Thema und bedeutet natürlich im Idealfall einen finanziellen Vorteil. Denn zusätzlich zu einem kostenlosen Ersatzflug gibt es häufig eine Zahlung.

Zu den weiteren Fluggastrechten gehört zum Beispiel, dass die Fluggesellschaft keine Extrakosten berechnen darf, wenn sie Passagiere in eine höhere Klasse umbucht. Falls Reisende hingegen von der First Class in die Economy Class „herabgebucht“ werden, erhalten diese eine entsprechende finanzielle Entschädigung. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleitpersonen oder Begleithunde erhalten stets Vorrang – sowohl beim normalen Flugverkehr als auch bei einer Situation wie einer Annullierung oder einer Verspätung. Das Gleiche gilt für Kinder, die ohne Begleitung fliegen.

Zudem muss die Fluggesellschaft stets über die Rechte der Flugreisenden informieren. Es lohnt sich daher, die AGBs oder andere kleingedruckte Informationen genau zu lesen. So wissen Sie schon vor Abflug, welche Rechte Sie im Problemfall haben. Dadurch kann sich der Prozess einer eventuell zustehenden Flugentschädigung beschleunigen. Wir drücken natürlich die Daumen, dass alles gut läuft und Sie die Rechte für Fluggäste gar nicht geltend machen müssen. Hier bekommen Sie Tipps zur Flugentschädigung für den Fall, dass Ihr Flug annulliert wurde.

So nehmen Sie Ihre Rechte in Anspruch

Wenn Reisende bereits am Flughafen sind und erfahren, dass der Flug ausfällt oder verspätet ist, gilt zunächst einmal: Ruhig bleiben! Das Ganze ist zwar sehr ärgerlich, aber Betroffene sollten sich bewusst machen, dass die Fluggesellschaft unter Hochdruck daran arbeitet, das Problem zu lösen. Nun heißt es, den Ansagen zuzuhören und den entsprechenden Anweisungen zu folgen. Alternativ können Passagiere direkt zum Schalter der Fluggesellschaft gehen und fragen, welche Optionen es gibt und welches Vorgehen in diesem Moment empfehlenswert ist. Sollten sich die Flugreisenden schon am Gate befinden, ist es häufig sinnvoller, das Personal zunächst einmal in Ruhe zu lassen. Denn meistens bilden sich lange Schlangen aufgebrachter Passagiere, die die Situation viel stressiger machen, als es nötig wäre.

Reisende, die über ein Reisebüro oder einen Online-Reiseanbieter gebucht haben, können sich telefonisch mit ihrem Ansprechpartner in Verbindung setzen. Dieser kann mit Hilfe der ihm zur Verfügung stehenden Software direkt nach optionalen Flügen suchen, das Fluggastrecht für seine Kunden durchsetzen oder mit der Airline in Kontakt treten. Dieser Weg erspart viel: Sie werden keinen Stress am Flughafen haben!

Bei einem verspäteten oder ersetzten Flug ist es außerdem denkbar, dass Reisende ihr Gepäck nicht direkt wiederfinden. Im Zweifelsfall kommt es mit einem anderen Flugzeug. Daher sollten Passagiere den Sticker, den sie bei der Gepäckaufgabe erhalten, gut aufbewahren und am Zielort zum Schalter für vermisstes Gepäck gehen. Dank des auf dem Sticker zu findenden Barcodes ist es heutzutage fast immer möglich, innerhalb von Minuten herauszufinden, wo sich der Koffer befindet. Die Fluggesellschaft muss das Reisegepäck so schnell wie möglich zur Verfügung stellen und transportiert es meistens sogar in das Hotel am Zielort oder nach Hause.

Übrigens: Wenn Sie auf einen anderen Flug umgebucht werden, haben Sie das Recht, die gleiche Menge Gepäck mitzunehmen wie ursprünglich gebucht. Auch hier können sich Passagiere im Zweifelsfall am Schalter der Airline beschweren oder die Hilfe des Reisebüros in Anspruch nehmen.

Flugentschädigung, Verspätung, Flugverspätung, Annullierung, Flugannullierung

Der Flug ist bereits verspätet, beim Turnaround (Entladung, Reinigung, Beladung, Betankung, Sicherheitscheck) vergeht noch mehr Zeit © MichaelGaida / pixabay.com

Mögliche Entschädigungen und Hilfestellungen

Ihnen steht eine Flugentschädigung zu? Dann sollten Sie diese so früh wie möglich nach dem annullierten Flug online beantragen. Dafür gibt es inzwischen viele Anbieter, die dabei helfen, den „Papierkram“ bei der Fluggesellschaft zu erledigen. Wir empfehlen aber, es direkt auf der Seite der Gesellschaft selbst zu versuchen. Denn die Anbieter kassieren stets einen Prozentsatz der Entschädigung, die bis zu 600 Euro betragen kann, ein! Flugreisende sollten das Flugticket gut aufbewahren und sowohl den Reisepass als auch die Flug- und Reservierungsnummer griffbereit haben, wenn es darum geht, die Entschädigung online zu beantragen.

Normalerweise dürfen Betroffene die folgenden Ausgleichszahlungen als Flugentschädigung erwarten:

  • 250 Euro bei einer Entfernung von maximal 1 500 Kilometern
  • 400 Euro bei einer Entfernung zwischen 1 500 und 3 000 Kilometern sowie bei Flügen innerhalb der EU von über 1 500 Kilometern
  • 600 Euro bei allen anderen Flügen

Dies können Sie auch in der EU-Richtlinie zu Fluggastrechten nachlesen. Aber Vorsicht, dies gilt nur für Flüge, die in Europa landen oder aus Europa abfliegen! Außerdem kann die Fluggesellschaft die Leistung um bis zu 50 Prozent kürzen, wenn sie einen angemessenen Ersatz zur Verfügung stellt.

Sollte der Flug lediglich verspätet sein oder sollten die Gründe für die Flugstreichung außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen (dies ist zum Beispiel bei Wetterkatastrophen oder bei Terrorismus der Fall), erhalten Flugreisende keine finanzielle Entschädigung. In Mitleidenschaft gezogene Passagiere dürfen aber mit einem der folgenden „Trostpreise“ rechnen:

  • Verpflegungsgutschein für die Wartezeit am Flughafen
  • Übernachtungsgutschein für ein Hotel am Flughafen
  • Gutschein für den nächsten Flug

Auch, wenn dies nicht durchgesagt wird, lohnt es sich, bei längeren Wartezeiten am Schalter, am Gate oder in der Abfertigungshalle nachzufragen. Bleiben Sie freundlich und schildern Sie Ihre Situation – das Personal hat sicherlich Verständnis!

So früh wie möglich über Ausfälle Bescheid wissen

Idealerweise sollten Sie sich schon vor dem Reisetag oder spätestens, bevor Sie zum Flughafen fahren, über eventuelle Probleme informieren. Viele Fluggesellschaften bieten bereits bei der Buchung an, Fluggäste am Abreisetag per SMS oder E-Mail auf dem Laufenden zu halten. Diese Option bitte unbedingt ankreuzen, denn dies kann viel Ärger ersparen. Außerdem gibt es inzwischen viele Websites, die gratis Flüge tracken und anhand der Flugnummer ein Update geben können. Darüber hinaus können Passagiere auf der Seite des Abflughafens nach Informationen suchen, denn diese sind besonders verlässlich. Hier handelt es sich nämlich um die gleichen Hinweise, die am Flughafen an den Anzeigetafeln zu sehen sind. Wir drücken die Daumen, dass alles gut klappt! Für den Fall, dass dem nicht so ist, sind Sie mit unseren Informationen und Tipps bestens vorbereitet.

Kategorie des Beitrags: Allgemein, Veröffentlicht von: Ralf Zmölnig