Wer an die erste Flugreise mit seinem Baby denkt, malt sich die schlimmsten Dinge aus. Die größte Befürchtung ist natürlich, dass der Flug dem Säugling, bei dem zum Beispiel der Druckausgleich noch nicht wie bei Erwachsenen funktioniert, schaden könnte. Doch auch die Vorstellung, dass das Kleine während des Fluges ausdauernd schreien, die Mitreisenden stören oder allen Passagieren gar den Urlaubsstart verderben könnte und nur an der Brust der Mutter zu beruhigen ist, lässt viele Eltern vor einer Flugreise zurückschrecken. Einige Familien wählen dieser Ängste wegen mitunter ein eher nahegelegenes Reiseziel, als sich und dem Nachwuchs einen Flug zuzumuten. Das muss nicht sein.
Unter den Gästen, die unsere Parkplätze und Hotels in Flughafennähe nutzen, um auf entspannte Weise zu ihrer Maschine zu gelangen, sind oft auch Familien mit Babys, die die Flugreise für das Neugeborene so angenehm wie möglich gestalten wollen. Oft werden wir mit ihren Befürchtungen im Hinblick auf den Flug mit dem kleinsten Familienmitglied und mit der Frage, ob diese berechtigt sind, konfrontiert.
Unsere Antwort? Die Erfahrungen vieler unserer Kunden haben gezeigt: Wenn man einige Tipps beherzigt, ist man auf das Fliegen mit seinem Baby bestens vorbereitet. In unserem Flugreisemagazin haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für all unsere Leser und Kunden zusammengestellt und befassen uns in diesem Beitrag speziell mit den Fragen zum Thema Flugreise mit einem Baby.
Ab wann darf man mit einem Baby fliegen?
Regelungen: Auf die Frage, ab welchem Alter ein Neugeborenes mit einem Flugzeug befördert werden kann, finden sich auf den Webseiten der meisten Fluggesellschaften keine Antworten. EasyJet, RYANAIR, TUIfly und United Airlines legen in ihren Bestimmungen allerdings ein Mindestalter fest.
- RYANAIR, TUIfly und United Airlines: Neugeborene, die 7 Tage oder jünger sind, werden nicht befördert. Demzufolge halten diese Airlines das Fliegen mit einem Baby, das bereits 8 Tage alt ist, für vertretbar.
- EasyJet: Die Airline lässt Säuglinge erst ab dem Alter von 14 Tagen an Bord
Empfehlungen: Auch wenn man somit schon kurz nach der Geburt mit seinem acht oder 14 Tage alten Baby fliegen kann, ist es nicht von Nachteil, vor der ersten Flugreise noch einige Monate verstreichen zu lassen. Nach drei Monaten zum Beispiel hat sich im Familienleben meist schon eine gewisse Routine eingestellt. Außerdem schreit ein Baby, das die berüchtigten Dreimonatskoliken bereits hinter sich hat, nicht mehr so viel und schläft länger, während es schon über viele wichtige Impfungen verfügt. Obendrein ist das Immunsystem des Kindes schon deutlich stärker als in den ersten Wochen. Ein Besuch beim Kinderarzt, der das Baby vor Anbruch der Reise nochmals auf seine Reisefähigkeit hin untersucht, ist in jedem Fall zu empfehlen.
Achtung – aus diesen Gründen sollte man nicht mit seinem Baby fliegen:
- Atemwegserkrankungen
- Bauchschmerzen
- eine Nasennebenhöhlen- oder Mittelohrentzündung
- Zahnschmerzen
Der Kinderarzt wird bestätigen, dass man in diesen Fällen die Flugreise verschieben sollte.
Braucht man für das Baby ein Ausweisdokument?
Regelungen: Ja, auch ein Kind im Säuglingsalter braucht einen gültigen Reisepass; das gilt für jede Person, die ins Ausland reisen will.
Abhängig vom Ziel der Reise müssen Eltern für ihren Nachwuchs einen Personalausweis, einen Kinderreisepass oder einen elektronischen Reisepass beantragen. Für Reisen innerhalb des aus 26 Staaten bestehenden Schengen-Raumes genügt es, einen Kinderpersonalausweis mitzuführen. Auf einer Reise außerhalb des Schengen-Raumes ist ein Kinderreisepass Pflicht. Die USA sollten dagegen mit einem elektronischen Reisepass (E-Pass) im Gepäck bereist werden.
Empfehlungen: Vor der Flugreise mit einem Baby sollte auch rechtzeitig an ein gültiges Reisedokument für den Nachwuchs gedacht werden. Einen Kinderpersonalausweis anfertigen zu lassen, dauert, während dafür 22,80 Euro zu zahlen sind, etwa zwei bis drei Wochen. Die Ausstellung eines Reisepasses kann – bei Bearbeitungskosten von 13 Euro – sogar mit einer Wartezeit von zwei bis sechs Wochen verbunden sein. Demgegenüber liegt die Bearbeitungsdauer eines E-Passes, für den 37,50 Euro Gebühr erhoben werden, bei drei bis vier Wochen.
Doch nicht nur die Bearbeitungsdauer, die in der Reise- und Ferienzeit auch mal mehr Zeit erfordern kann, gilt es zu beachten. Auch das Zusammenstellen der für die Beantragung erforderlichen Dokumente, zu denen unter anderem die Geburtsurkunde und ein aktuelles biometrisches Passbild gehören, nimmt Zeit in Anspruch.
Achtung: In vielen Ländern muss man bei der Einreise nicht nur einen Kinderreisepass, sondern auch ein Visum vorweisen. Das Auswärtige Amt hält die aktuellen Informationen bereit, welche Anforderungen im jeweiligen Urlaubsland zu berücksichtigen sind (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html).
Die richtige Zeit, um mit einem Baby zu fliegen
Ob man die Flugreise in der Nacht bewältigt oder bei Tag fliegt, sollte von der Dauer des Fluges und vom Schlafvermögen des Babys abhängig gemacht werden. Langstreckenflüge abends zu beginnen beziehungsweise auf die Nacht zu verlegen, zahlt sich in den meisten Fällen aus. Ein Großteil des Fluges wird mit hoher Wahrscheinlichkeit einfach von dem kleinen Passagier verschlafen. Ein Direktflug vorzuziehen ist dem Stress des Umsteigens stets vorzuziehen. Falls ein Stopover unumgänglich ist, sollte er wiederum so lang sein, dass er als Erholungspause genutzt werden kann.
Kürzere Flüge, die eher am Tag absolviert werden, übersteht das Baby besser, wenn es ausgeruht ist. Eine Übernachtung in der Nähe des Flughafens, die man vielleicht sogar mit einem Vorabend Check-in verbinden kann, ist eine gute Idee, um mit einem ausgeschlafenen Kind und als ausgeruhte Eltern in die Maschine zu steigen. Da Kinderwagen und Buggy – abhängig von Airline und Flughafen – mit zum Gate oder zur Flugzeugtür genommen werden dürfen (mehr zum Thema: „Fliegen mit Kinderwagen und Buggy“), kann das Kind auch am Flughafen ein wenig schlafen.
Wo an Bord ist der richtige Platz für das Baby?
Regelungen: Bis zu ihrem zweiten Geburtstag können Kinder auch im Flugzeug befördert werden, wenn für sie kein Sitzplatz gebucht wurde. Ohne Sitzplatzreservierung müssen die Eltern lediglich eine geringe Pauschale, die meist zehn Prozent des Erwachsenenpreises beträgt, für den Flug ihres Babys oder Kleinkindes zahlen. Den Beförderungsrichtlinien für Passagierflugzeuge in der Europäischen Union entsprechend muss ein Elternteil ein Baby oder Kleinkind ohne eigenen Platz beim Start, bei der Landung, und wann immer die Anschnallzeichen aufleuchten, auf den Schoß nehmen und mit einem sogenannten Schlaufengurt (Loop Belt), einer Erweiterung, die am Gurt des Erwachsenen befestigt ist, sichern. Wenn die Anschnallzeichen nicht leuchten, kann das Baby auch ohne Gurt auf den Schoß genommen oder – auf Langstreckenflügen – in einem speziellen Babybett, dem „Bassinet“ untergebracht werden.
Empfehlungen: Wer ein solches Bettchen, in dem das Baby (angeschnallt) schlafen oder sitzen und spielen kann, in Anspruch nehmen will, sollte frühzeitig reservieren. Da das Bassinet an einer Wand eingehängt werden muss und dafür nur die Trennwände zwischen den einzelnen Kabinenabschnitten in Frage kommen, sind die begrenzten Plätze der jeweils ersten Reihen sehr begehrt, zumal auch nicht jede Wand mit einem Bettchen ausgestattet werden kann.
Aus Sicherheitsgründen ist es jedoch besser, dem Baby für etwa zwei Drittel des normalen Ticketpreises einen eigenen Sitzplatz zu buchen. In einer Babyschale oder in einem Autokindersitz, den die Eltern mitbringen können, der aber den Anforderungen der jeweiligen Fluggesellschaft entsprechen und somit zumindest mit dem TÜV-Siegel „for use in aircraft“ versehen sein muss, kann der Sprössling den Flug sicher und bequem bewältigen. Babys mit eigenem Sitzplatz haben allerdings keinen Anspruch auf ein Bassinet.
Achtung: Der Einsatz des Loop-Belts war nicht ohne Grund 14 Jahre lang (1994-2008) verboten. Laut dem TÜV Rheinland stellt das Rückhaltesystem für Babys und Kleinkinder, die damit auf den Schoß eines Elternteils geschnallt sind, eine lebensbedrohliche oder tödliche Gefahr dar. Crashtests haben gezeigt: Schnellt das Elternteil aufgrund der enormen einwirkenden Kräfte mit dem Kind nach vorn, schneidet der Gurt in den kleinen Körper ein und das Kind wird zum „Airbag“ des Erwachsenen, der mit Wucht auf es prallt. In den USA ist der Schlaufengurt aus diesem Grund verboten.
Wie laufen Sicherheitscheck, Flüssigkeitenkontrolle und Boarding ab?
Eltern, die mit einem Baby fliegen, ist es bei der Sicherheitskontrolle gestattet, den Säugling durch den Metalldetektorbogen zu tragen. Das Durchqueren der Schleuse mit einem im Kinderwagen liegenden Sprössling ist dagegen nicht möglich, da das Transportgerät mit dem Handgepäck durchleuchtet wird.
Die Begrenzung der Flüssigkeitenmenge auf 100 ml, die man pro Person im Handgepäck mitführen darf, gilt nicht für Babys. Davon darf man mehr mitnehmen:
- Babynahrung
- sterilisiertem Wasser (in einer Babyflasche)
- Kuhmilch
- Muttermilch
- Sojamilch
Die Gesamtmenge darf einen Liter jedoch nicht übersteigen. Es ist möglich, dass man dazu aufgefordert wird, die Flüssigkeiten für das Baby zu probieren.
Reisenden in Begleitung eines Kindes wird ein Pre-Boarding angeboten: Sie dürfen vor allen anderen Passagieren in das Flugzeug einsteigen. Darauf kann, wenn man den Aufenthalt an Bord nicht noch weiter ausdehnen will, getrost verzichtet werden.
Was kann man tun, um dem Baby den Flug zu erleichtern?
Bei Start und Landung haben bereits viele erwachsene Passagiere einen schmerzhaften Druck auf den Ohren. Das Trommelfell eines Babys ist so klein, dass ihm der Druckausgleich noch schlechter gelingt. Da häufiges Schlucken den Druckausgleich unterstützt, sollte man dem Baby in den fraglichen Flugphasen seinen Schnuller oder etwas zu trinken geben. Wenn das Baby schreit, hilft auch dieser Mechanismus auf natürliche Weise beim Ausgleich.
Darauf, dass das Kind genug Flüssigkeit zu sich nimmt, ist, da die Luft im Flieger meist sehr trocken ist, während des gesamten Fluges zu achten. Auch warme Kleidung sollte man für den Säugling dabei haben, zumal es in der Kabine oft sehr kalt ist. Durch den niedrigeren Druck in der Höhe dehnen sich Gase im Darm aus. Um einen Blähbauch und Bauchschmerzen zu vermeiden, sollten dem Baby keine übermäßigen Mengen an Nahrung gegeben werden.
Wie man mit Baby entspannt durchstarten kann
Mit dem Baby früh aufstehen, eine anstrengende Autofahrt hinter sich bringen, einchecken, am Flughafen warten und dann den Flug antreten? Bei einer solch langen Anreise kann das Fliegen das kleine Wesen nur belasten. Wer die Strapazen für sein Kind und auch für sich selbst so gering wie möglich halten will, sollte die Möglichkeit einer Übernachtung in Flughafennähe nutzen. Mit einem ausgeruhten Baby und nach einem guten Frühstück kann man sich mit dem Shuttle pünktlich zum Terminal fahren lassen und viel entspannter in den Urlaub starten.
Weiterführende Informationen:
Airlines, die ein Mindestalter für Babys festgelegt haben:
- EasyJet: http://www.easyjet.com/de/hilfe/vorbereitung-fur-den-flug/fliegen-mit-kindern
- Ryanair: https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/haufige-fragen#12-3
- TUIfly: https://www.tuifly.com/de/service/bestimmungen_bbb_tuifly.html
- United Airlines: https://www.united.com/web/de-DE/content/travel/specialneeds/infants/default.aspx?Mobile=1&
Der TÜV-Rheinland beantwortet Fragen zum Fliegen mit Babys, Kleinkindern und Kindern: http://www.tuv.com/de/germanyinfothek/infothek/kindersitze_flugzeug/faq_info/faq.html