Fliegen mit Kinderwagen und Buggy – Was darf mit ins Flugzeug?

Wie soll man ohne Kinderwagen oder Buggy bloß einen entspannten Urlaub verbringen? Soll man sein Kind ständig tragen, wenn es noch nicht laufen kann oder zumindest immer dann, wenn es müde ist und nicht mehr laufen will? Viele Eltern, die mit ihren kleinen Kindern und deren Buggys und Kinderwagen in den Urlaub fliegen wollen, haben vor dem Antritt einer Flugreise die Befürchtung, dass sie ihre täglichen Helfer nicht oder nur für viel Geld mit in den Flieger und an ihr Ferienziel nehmen können. Diese Befürchtungen wollen wir zerstreuen.

Da wir als Vermittler von Hotelübernachtungen in Flughafennähe inkl. Parkplatz diese unseren Gästen meist auch einen Shuttle-Service zum Terminal zur Verfügung stellen, werden wir oft mit der Frage konfrontiert, wie die Mitnahme von Kinderwägen im Flugzeug geregelt ist.

Kinderwagen und Buggy dürfen immer mit ins Flugzeug

Alle Eltern, die dachten, dass sie ihren Sprössling und sein Equipment bei jedem Museums- und Restaurantbesuch, bei jedem ausgedehnten Spaziergang und bei jedem Shoppingtrip im Urlaubsland vor dem Bauch oder auf dem Rücken tragen müssen, können aufatmen: Kinderwagen und Buggys werden von den Fluggesellschaften nicht nur anstands-, sondern zumeist auch kostenlos befördert. Es gibt also keinen Grund, sie zuhause zu lassen. Nehmen Sie die Wagen bequem mit dem Auto bis zu ihrem Parkplatz am Flughafen mit. Sie dürfen mit Buggy und Kinderwagen fliegen. Von Ihrem Flieger werden die Utensilien in jedem Fall weiter bis zum Urlaubsort transportiert. (Gleiches gilt übrigens für Kinder- oder Erwachsenenrollstühle – Details dazu finden Sie im Beitrag „Fliegen mit Rollstuhl“).

Kinderwagen und Buggy dürfen nicht immer mit in die Flugzeugkabine

In die Flugzeugkabine können Sie den Kinderwagen oder eher den kleineren, schnell zusammenfaltbaren Buggy nur bei sehr wenigen Airlines (z.B. Emirates) und nur unter bestimmten Bedingungen mitnehmen. Das ist der Größe der Transportgeräte für Kinder und dem begrenzten Platz geschuldet, der jedem Passagier zur Verfügung steht. Wer seinen Kinderwagen oder Buggy auf- bzw. abgibt, kann jedoch oft entscheiden, ab welchem Zeitpunkt er am Flughafen darauf verzichten kann. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, welche Vorteile die Mitnahme bis zu den verschiedenen Stationen hat.

Mitnahme bis zum Check-in

Wenn Ihre Kinder am Flughafen selbständig laufen wollen und können, empfiehlt es sich, Kinderwagen und Buggy mit dem übrigen Gepäck am Check-in-Schalter (die Lufthansa bietet an den Flughäfen in Frankfurt und München auch spezielle Family Check-in-Bereiche) aufzugeben. Große, sperrige Kinderwagen, die nicht automatisch über die Gepäckanlage befördert werden können, gibt man gesondert am Sperrgepäckschalter ab. Der Vorteil bei der frühzeitigen Abgabe ist, dass die Sondergepäckstücke nicht länger mitgeführt werden müssen und gleich verpackt abgeliefert werden können.

Weitere Tipps und Hinweise: Die Kinderartikel werden zusammen mit dem übrigen aufgegebenen Gepäck der Mitreisenden im Frachtraum des Flugzeugs verstaut. In Flugzeugfrachträumen wird kaum auf Sauberkeit und Hygiene geachtet: Denken Sie beim Fliegen mit Kinderwagen und Buggy daher an eine stoßsichere und wasserfeste Schutzverpackung. Dafür bieten sich Luftpolsterfolie sowie Reisehüllen oder stabilere Plastiksäcke an, die schon zuhause übergestreift und verklebt werden können. An vielen Flughäfen besteht zudem die Möglichkeit, die kinderspezifischen Gegenstände in Folie einspinnen zu lassen.

Mitnahme bis zum Gate

Wenn Sie den Buggy oder Kinderwagen für die langen Wege und Wartezeiten am Flughafen nutzen wollen, können Sie ihn – sofern es sich nicht um einen Wagen handelt, der als Sperrgut klassifiziert werden muss – meist auch bis zum Boarding-Gate mitnehmen. Zu diesem Zweck wird das Transportgerät am Check-in-Schalter mit einem Etikett versehen und kann dann weiter mitgeführt werden.

Wer online eincheckt und nur mit Handgepäck reist, erhält sein Etikett bei der Abgabe am Gate. In beiden Fällen ist eine Sicherheitskontrolle unumgänglich. Abhängig vom Flughafen und seinen Sicherheitsbestimmungen wird der Wagen per Hand durchsucht oder muss zusammengeklappt auf dem Band das Röntgengerät durchlaufen. Sobald der Wagen nicht mehr benötigt wird, kann er auf Wunsch selbständig verpackt und am Gate abgestellt werden. Er wird dann am Schluss in den Frachtraum des Flugzeugs eingeladen und am Zielort auf das Gepäckband gelegt.

Weitere Tipps und Hinweise: Flughäfen, die die Abfertigung bei der Sicherheitskontrolle und beim Boarding beschleunigen wollen (das gilt z.B. für den Flughafen Hamburg oder für Terminal 1 des Münchner Flughafens), fordern ihre Passagiere dazu auf, ihre eigenen Kinderwagen und Buggys frühzeitig am (Sperr-)Gepäckschalter abzugeben. Sie stellen hinter den Sicherheitskontrollen Leihbuggys zur Verfügung, die bis zum Boarding genutzt werden können. Diesen Service bietet der Flughafen Frankfurt aber auch ohne andere Abgabestimmungen.

Mitnahme bis zur Flugzeugtür

In einigen Fällen muss man Buggy oder Kinderwagen nicht bereits am Gate abstellen, sondern kann das Gefährt über die Fluggastbrücke bequem bis zur Flugzeugtür schieben. Das Kabinenpersonal, bei dem man den Wagen beim Einsteigen abgibt, veranlasst dann das Verladen. Für das transportsichere Verpacken bleibt hier, da der Ablauf des Boardings nicht gestört werden darf, keine Zeit. Das gilt ebenso für den Fall, dass es sich beim Flug mit der Familie um einen Kurzstreckenflug mit einer kleineren Maschine handelt, in die man per Busboarding einsteigt. In diesem Fall kann man Buggy und Kinderwagen mit in den Bus und bis zum Flieger nehmen, bevor er unverzüglich abgegeben werden muss und im Laderaum des Flugzeugs verstaut wird. Nach der Ankunft erhält man das Gefährt sofort zurück und kann es somit bereits im Bus nutzen, der zum Terminal des Zielflughafens fährt.

Was kann man beim Fliegen mit Kinderwagen und Buggy kostenlos mitnehmen?

Die Anzahl der kinderspezifischen Sondergepäckstücke, die gebührenfrei mitgenommen werden können, hängt von den Richtlinien der Airlines ab, die bisweilen auch Babykörbe, Rückentragen oder klappbare Reisebetten zu diesen Sondergepäckstücken rechnen. Welche Airline dabei welche Bestimmungen hat, zeigt die folgende Auflistung auf einen Blick.

Bitte beachten Sie: Die Bestimmungen gelten für den Transport von Buggy oder Kinderwagen im Frachtraum. Möglichkeiten der Mitnahme in der Kabine werden jeweils gesondert erwähnt.

  • AIR FRANCE: 1 Autokindersitz und 1 Kinderwagen können gebührenfrei aufgegeben werden. Sollte an Bord genügend Stauraum vorhanden sein (und sollte es sich nicht um einen Langstreckenflug nach Cayenne, Fort-de-France, Havanna, Mauritius, Point-à-Pitre, Punta Cana, Réunion, Saint Martin oderSanto Domingo handeln), kann ein faltbarer Buggy, dessen Größe 15 cm x 30 cm x 100 cm nicht überschreitet, mit in die Kabine genommen werden. Bei ausreichend Stauraum ist es ebenso möglich, einen faltbaren Kinderwagen mit den Abmessungen 55 cm x 35 cm 25 cm anstelle des für ein Kind zulässigen Handgepäckstücks mit in die Kabine zu nehmen. Weitere Informatinen von AIR FRANCE
  • Condor: Pro Kind können maximal 2 Gegenstände (Autokindersitz/Buggy/Kinderwagen/Kindertrage/Reisebett) ohne Aufpreis im Laderaum befördert werden. Weitere Inforamtionen von Condor
  • easyJet: Pro Kind können maximal 2 Gegenstände (Autokindersitz/Baby-Rückentrage/Buggy/Doppelkinderwagen/einklappbarer oder nicht einklappbarer Babywagen/Kinderwagen/Reisebett/Sitzerhöhung) gebührenfrei mitgeführt werden. Weitere Informationen von easyJet
  • Emirates: 1 Buggy oder 1 vollständig zusammenklappbarer Kinderwagen kann – falls ausreichend Stauraum verfügbar ist – in die Kabine mitgenommen werden. Bei unzureichendem Platz müssen Buggy oder Kinderwagen aufgegeben und im Frachtraum befördert werden. Weitere Informationen von Emirates
  • KLM: 1 faltbarer Buggy oder 1 faltbarer Kinderwagen kann kostenlos in der Kabine transportiert werden, sofern er unter den Vordersitz oder in das Gepäckablagefach über dem Kopf passt. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, ist eine gebührenfreie Mitnahme im Frachtraum möglich. Weitere Informationen von KLM
  • Lufthansa: 1 Autokindersitz oder 1 Babyschale oder 1 faltbarer Buggy oder 1 faltbarer Kinderwagen kann kostenlos als Handgepäck in der Kabine mitgeführt werden. Daneben haben – sollten die Bestimmungen des Flughafens nicht gegenteilig lauten – Fluggäste die Möglichkeit, mit Buggys oder Kinderwagen, die aufgrund ihrer Größe nicht kabinentauglich sind, bis an die Flugzeugtür heranzufahren. Weitere Informationen von Lufthansa
  • RYANAIR: 1 vollständig einklappbarer Kinderwagen oder 1 vollständig einklappbarer Doppelkinderwagen oder 1 vollständig einklappbares Reisesystem oder 1 Babytragetuch plus 1 Kindersitz oder 1 Kindersitzerhöhung oder 1 Babytragetasche können kostenlos mitgenommen werden. Für jeden Kinderartikel, der zusätzlich transportiert werden soll und der ein Gewicht von 20 kg nicht überschreiten darf, wird eine Gebühr von 10 € verlangt. Weitere Informationen von RYANAIR
  • SWISS: 1 zusammenklappbarer Buggy oder 1 zusammenklappbarer Kinderwagen wird kostenlos befördert. Das Transportgerät darf bis zum Flugzeug mitgenommen werden und wird je nach Destination beim Aussteigen oder bei der Gepäckausgabe ausgehändigt. Kinderwagen für Mehrlinge sind aufgrund ihrer Größe bereits beim Check-in als Gepäck aufzugeben. Weitere Informationen von SWISS
  • TUIfly: 1 Kinderwagen oder 1 Buggy können kostenlos mitgeführt werden. Weitere Informationen von TUIfly
  • United Airlines: Kinderwagen werden gebührenfrei transportiert. Sie können am Flughafen – sollten dessen Bestimmungen nicht anders lauten – mitgeführt und erst am Gate abgegeben werden. Sehr große und nicht faltbare Kinderwagen müssen bereits beim Check-in aufgegeben werden. Weitere Informationen von United Airlines

Allgemeines „Mama Tutorial“ zur Flugreise mit Kleinkind

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