Pass, Personalausweis und Co: Diese Reisedokumente benötigen Sie

Bei vielen Urlaubern herrscht vor Antritt einer Flugreise Verwirrung: Wie war das noch mal mit dem Personalausweis – gilt auch ein vorläufig ausgestellter, wenn ich innerhalb der EU reisen will? Oder ist der Reisepass zu bevorzugen, selbst wenn dieser kurz davor ist, abzulaufen? In diesem Beitrag unseres Flugreisemagazins wollen wir gestressten Reisenden ein wenig Hilfestellung beim Start in die wohlverdienten Ferien geben.

Tipp: Für eine bereits entspannte Anfahrt zum Flughafen empfehlen wir die Buchung eines Flughafenparkplätze und ggf. eines direkt anschließenden Shuttle-Transfers – dieser Service erspart Ihnen die aufreibende Suche nach einem Parkplatz für Ihren PKW:

Parken am Flughafen, Flughafenparken

Informieren Sie sich bereits in der Planungsphase Ihrer Flugreise über die Einreisebestimmungen des Ziellandes – einen kleinen Überblick finden Sie z. B. in unserem Flugreisemagazin im Abschnitt „Einreisebestimmungen für die USA, Spanien und Co.: Was beachten?“. Dies ist wichtig, da die Ausstellung der erforderlichen Dokumente einige Wochen dauern kann. Sie benötigen:

  • innerhalb der Europäischen Union: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • außerhalb der Europäischen Union: einen gültigen Reisepass
  • ggf. ein Visum für das Reiseland

Weitere Dokumente, die während der Ferien im Ausland von Hilfe sein können, aber nicht zwingend erforderlich sind, sind der Impfausweis, der internationale Studentenausweis oder der internationale Führerschein, je nachdem, welche Pläne Sie für Ihren Urlaub haben.

Fliegen mit (vorläufigem) Personalausweis

Reisen Sie als EU-Bürger innerhalb des grenzfreien Schengen-Raums mit dem Flugzeug in ein anderes Land, reicht Ihr Personalausweis als Identitätsdokument bei der Einreise. Dies trifft auch auf einen vorläufig ausgestellten, i. d. R. drei Monate gültigen Personalausweis zu. Für die Türkei gilt, obwohl sie kein Mitgliedstaat der EU ist, eine Sonderregelung: Deutsche Staatsangehörige dürfen auch hier mit ihrem Personalausweis einreisen, sofern ihr Aufenthalt eine Dauer von 90 Tagen nicht überschreitet.

Ihren Personalausweis (und auch den Reisepass) beantragen deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bei der für ihre Hauptwohnung zuständigen Ausweisbehörde (zumeist das Einwohnermeldeamt). Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen vier und sechs Wochen. Die Gebühren betragen etwa 30 EUR.

Fliegen mit (vorläufigem) Reisepass

Ihren gültigen bzw. vorläufigen Reisepass benötigen Sie für einen Großteil der außerhalb des Schengen-Raums liegenden Ziele. Beliebte Urlaubsländer, die deutschen Staatsangehörigen die Einreise mit gültigem/vorläufigem Reisepass und ohne Visum gestatten, sind z. B.:

  • Brasilien (visumsfrei bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten)
  • Dominikanische Republik: (visumsfrei bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen inkl. Kauf einer „Touristenkarte“ für 10 $ und Vorlage der Flugtickets)
  • Israel (visumsfrei bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten und für Reisende, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind)
  • Südafrika (bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten wird bei Einreise eine Besuchsgenehmigung erteilt)
  • Thailand (visumsfrei bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen)

Beachten Sie bitte: Ausweisdokumente sollten mindestens noch bis sechs Monate nach Reiseende gültig sein. Dies ist inzwischen für die Einreise in viele Länder eine Voraussetzung! Denken Sie also daran, die Gültigkeit von „Perso“ oder Pass ggf. vor Reiseantritt noch mal zu verlängern.

Der Personalausweis oder Reisepass ist abgelaufen – was tun?

Ist der Personalausweis abgelaufen, der Reisepass aber noch gültig, besteht kein Grund zur Sorge. Überall dort, wo das Einreisen mit dem Personalausweis möglich ist, ist es das mit dem Reisepass auch. Nur umgekehrt – der Reisepass ist abgelaufen, der Personalausweis noch gültig – entsteht eine problematische Situation. Im außereuropäischen Raum würde Ihnen damit die Einreise verwehrt. In diesem Fall heißt es also: Schnell zur Ausweisbehörde und einen vorläufigen Reisepass beantragen. Diesen bekommen Sie dort nach Zahlung einer Gebühr sofort ausgehändigt, und der Urlaub in Übersee kann doch noch stattfinden.

Was muss ich beim Fliegen mit einem Kinder- bzw. Babyausweis beachten?

Deutsche Kinder benötigen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ein gültiges Ausweisdokument zum weltweiten Verreisen – auch Säuglinge (Wissenswertes zum „Fliegen mit Baby“ finden Sie auch in unserem Flugreisemagazin).

Mein Baby hat sein eigenes Verbrecherfoto ? #ichliebdenso #derurlaubkannkommen #kinderausweis

Ein von Tini (@dasloeckchen) gepostetes Foto am

Dies ist entweder der Kinderreisepass oder der elektronische Reisepass (ePass). Der Kinderreisepass kann gegen eine geringe Gebühr jederzeit verlängert werden (beispielsweise, wenn ein neues Foto notwendig ist) und wird von den meisten Ländern bei der Einreise akzeptiert. Der ePass dagegen wird weltweit akzeptiert, bei Reisen in die USA ist er sogar vorgeschrieben. Dafür ist er aber auch nur sechs Jahre gültig und kann nicht verlängert, sondern muss bei Bedarf neu ausgestellt werden.

Für Jugendliche zwischen dem 12. und 16. Lebensjahr kann auf Elternwunsch bereits ein Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt werden. Dieser erfüllt dann dieselben Funktionen wie der Personalausweis für Erwachsene.

Für welche Länder brauche ich ein Visum und wo beantrage ich es?

Für folgende Länder (Auswahl) müssen Sie ein Visum oder eine andere Einreiseerlaubnis vor Reiseantritt beantragen, um – bei zusätzlichem Mitführen ihres gültigen/vorläufigen Reisepasses – einreisen zu können. Grundsätzlich können Sie Visa auch bei der jeweils zuständigen Botschaft beantragen. Die elektronischen Verfahren haben sich in diesem Zusammenhang allerdings als praktischer und schneller erwiesen:

Ausnahmen gibt es u. U., wenn Sie nicht mit dem Flugzeug, sondern per Schiff einreisen: Kreuzfahrtpassagiere erhalten für kurze Landgänge zumeist direkt an Bord ein Tagesvisum. Weitere, auch allgemeine Informationen über Schiffsreisen erhalten Sie übrigens in unserem Flugreisemagazin unter „Seniorenkreuzfahrten – Ziele, Angebote und Kosten“.

Sie haben alle notwendigen Dokumente beisammen und sind startklar für Ihre Flugreise ins Ausland? Dann wünschen wir Ihnen einen erholsamen Urlaub! Einen besonders stressfreien Reiseantritt haben Sie übrigens, wenn Sie vor dem Abflug eine Nacht im Flughafenhotel verbringen und dadurch pünktlich und ausgeruht zum Terminal gelangen.

Hotel am Flughafen

Quellen und weitere Informationen:

Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise A-Z

 

Kategorie des Beitrags: Flugplanung, Veröffentlicht von: Ralf Zmölnig

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